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Geschrieben von B.R. am 25.10.2023 um 03:10:

  Gewerbe in reinem Wohngebiet

A übt eine beratende Tätigkeit aus, ähnlich einer freiberuflichen Tätigkeit.
Nur online, nebenberuflich in geringem Umfang, kein Publikumsverkehr, kein Warenverkehr.
Kann eine solche Tätigkeit in einem reinen Wohngebiet untersagt werden vom Ordnungsamt ?
Braucht das Ordnungsamt dazu eine schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters ?



Geschrieben von Thomas Mischner am 25.10.2023 um 07:51:

 

Eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes sehe ich spontan nicht. Es dürfte sich eher um eine baurechtliche Frage handeln.



Geschrieben von Hinterwäldler am 25.10.2023 um 08:22:

 

Wenn A das in seiner Wohnung am Küchentisch macht, interessiert das die Baurechtsbehörde nicht (sonst wäre auch Homeoffice verboten).

Er darf aber keine Räumlichkeiten anmieten, die ihm nur als Büro dienen sollen.



Geschrieben von Greenhorn am 25.10.2023 um 11:11:

  RE: Gewerbe in reinem Wohngebiet

Zitat:
Original von B.R.
Kann eine solche Tätigkeit in einem reinen Wohngebiet untersagt werden vom Ordnungsamt ?


Warum sollte man? Oder anders gefragt: Sehen Sie ein Rechtsgrundlage, die ein Eingreifen erforderlich machen könnte? Der Hinweis auf eine eventuelle(!) bauaufsichtsrechtliche Regelung wurde hier bereits genannt.



Geschrieben von B.R. am 05.11.2023 um 17:56:

 

Danke, dann weiss ich Bescheid.


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