Geschrieben von Roesje am 02.10.2023 um 14:19:
Ich kenne eine Cateringfirma, die eine Betriebsstätte und dort auch eine Konzession hat, da sie dort zum einen die Vorbereitungen für Catering auswärts trifft (Küche) und zum anderen dort selbst Räumlichkeiten für Feiern bereitstellt. M.E. sollte so der Regelfall aussehen.
Dann habe ich Gewerbetreibende, die über solche Räumlichkeiten nicht verfügen, da sie in erster Linie Weinhändler sind und nur ein Ladengeschäft haben, darüber hinaus aber auch Wein auf Veranstaltungen ausschenken und im kleinen Rahmen Catering machen (indem sie mit Drittanbietern zusammenarbeiten und Käse, Trauben, Schnittchen zum Wein anbieten). Die müssen sich mangels Konzession jeweils Gestattungen erteilen lassen.
Da es ursprünglich damit anfing, dass sie einfach so irgendwo auswärts Weinausschank betreiben wollten, wurde ihnen erläutert, dass sie einen besonderen Anlass benötigen. Seitdem sie das verstanden haben, kreieren sie einen, z.B. Parkfest mit Musik in Zusammenarbeit mit der Stadt, die dann der eigentliche Veranstalter ist, um dann die Voraussetzungen für eine Gestattung zu erfüllen.
Am Anfang war das mit den Weinhändlern etwas schwierig, da sie dachten, sie können einfach machen und überrascht waren, welche gesetzl. Vorgaben es da gibt, weil "überall im Umkreis läuft das doch so easy und Kollegen brauchen das alles nicht". Dies rührt wahrscheinlich daher, dass
- viele einfach machen und das Eigentliche an den Behörden vorbeigeht, weil keine Behörde weiß, was sie eigentlich tun (Stichwort: Gewerbeanzeigen mit Tätigkeitsbeschreibungen für die Tonne)
- viele Behörden offensichtlich das mit dem "besonderen Anlass" sehr großzügig sowie unterschiedlich auslegen und somit auch viele Gewerbetreibende Gestattungen erhalten, obwohl beim näheren Hinsehen die Voraussetzungen eigentlich nicht vorliegen.
Das waren zumindest meine Erfahrungen im Kontext dieses Sachverhalts, weswegen ich empfehlen würde, dass man hier angibt, wo und wie die Vorbereitungen laufen. In irgendwelchen Räumlichkeiten muss ja Essen gekocht werden und alles für die Lieferung und das Catering beim Kunden vorbereitet werden. Dort wäre dann im Grunde zu konzessionieren, oder, wenn es irgendwie anders läuft, prüfen zu lassen, ob und wie das rechtlich dann geht, oder eben nicht. Ansprechpartner hier: Lebensmittelbehörde, Bauaufsichtsbehörde, Gaststättenbehörde.