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Geschrieben von MD am 30.08.2023 um 14:10:

  Zweitschrift Gewerbeanmeldung nach Änderungen

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage.
Es beantragt eine Firma eine Zweitschrift der Gewerbe-Anmeldung (Anmeldung war 1971). Diese wird für eine Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr beim Kreis benötigt. Damals war der Vater allerdings noch Geschäftsführer der GmbH.

Bis vor einem Jahr konnten wir Ein- und Austritte von Geschäftsführern in Migewa einfach in der Betriebekartei vornehmen. So ist mittlerweile der Vater ausgetreten und die beiden Kinder sind bereits seit 2016 Geschäftsführer.

Wenn ich nun allerdings aus Migewa die Zweitschrift drucken möchte, erscheint immer nur der Stand von 1971, mit dem alten Geschäftsführer. Wie kann ich eine Zweitschrift mit dem aktuellen Stand der beiden neuen Geschäftsführer ausstellen?

Muss ich sie erst zur Gewerbe-Ummeldung auffordern, obwohl bereits seit sieben Jahren alles korrekt eingetragen ist?



Geschrieben von Puz_zle am 30.08.2023 um 17:34:

  RE: Zweitschrift Gewerbeanmeldung nach Änderungen

Hallo @MD

eine Zweitschrift muss inhaltlich 1:1 der Erstschrift entsprechen. Spätere Änderungen zur GewA 1, wie z. B. der beschriebene Geschäftsführerwechsel, müssen über die „Berichtigung“ (künftig > “Datenaktualisierung“ im "Gewerberegister" (künftig > „gemeindliches Gewerbeverzeichnis" eingetragen werden.

Alternativ zum Ausdruck einer „Berichtigung“ könnte eine sog. Selbstauskunft aus dem Gewerberegister mit den aktuell gespeicherten Daten erstellt werden. Zudem besteht auch für die Erlaubnisbehörde nach dem GüKG die Möglichkeit, im > Registerportal die aktuellen Geschäftsführer- und anderen Firmenangaben > k o s t e n f r e i abzurufen.

Ein Ummeldegrund i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 2 GewO liegt bei einem Geschäftsführerwechsel jedenfalls nicht vor.



Geschrieben von MD am 31.08.2023 um 08:18:

 

Hallo Puz zle,

ich habe nun rückwirkend eine Gewerbe-Berichtigung vorgenommen. So kann direkt alles nachvollzogen werden.

Viele Dank für die Infos.

MD Danke


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