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Geschrieben von Gewerbe Hlg am 03.08.2023 um 11:37:

  Gewerbeanmeldung Tattoostudio

Guten Morgen alle zusammen,

mir ist eine Gewerbeanmeldung per Fax zugegeangen, zu der ich einige Fragen hätte.

In der Tätigkeitsbeschreibung wurden "Beratung/Besprechung von Tattoowünschen, Anfertigen von Motiven und Tattoowieren von Personen vor Ort" angegeben.

Betriebsstätte = Wohnanschrift

Gibt es spezielle Besonderheiten, die ich bei der Anmeldung beachten muss?

Ist eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes bezüglich Hygienerichtlinien erforderlich?
Ist eine andere Erlaubnis erforderlich (IHK o.ä.)?
Wie sieht es mit den baulichen Aspekten aus, da ja zu Hause tätowiert werden soll?

Ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar nützliche Hinweise geben.

mfG
Gewerbe HLG



Geschrieben von annelackmann am 03.08.2023 um 12:29:

  RE: Gewerbeanmeldung Tattoostudio

Eine Erlaubnis zur Ausführung der Tätigkeit gibt es nicht, obgleich es bestimmte Hygienevorschriften gibt.

Ob eine Baugenehmigung / Nutzungsänderung notwendig ist, wird wohl nur das Bauamt entscheiden können.

Ich würde die Meldung wie jede andere Meldung behandeln, wenn es mir besonders wichtig ist vielleicht eine kurze Rücksprache mit dem Bauamt halten. Ansonsten werden die entsprechenden Stellen ja nach der, bzw. durch die Gewerbemeldung informiert und in eigener Zuständigkeit tätig. :-)



Geschrieben von Gewerbe Hlg am 03.08.2023 um 16:04:

  RE: Gewerbeanmeldung Tattoostudio

Danke


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