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Geschrieben von Julia am 02.08.2023 um 10:52:
An- und Verkauf hochwertiger Konsumgüter § 38 Gewo
Hallöchen
Ich habe folgende Tätigkeiten in einer Gewerbeanmeldung stehen:
Handel mit Großhaushaltsgeräten für privaten und gewerblichen Einsatz
Handel mit Ersatzteilen für Großhaushaltsgeräte
Würdet Ihr diese Tätigkeiten zu § 38 Abs. 1 Nr. 1a GewO zählen?
Liebe Grüße Julia
Geschrieben von Wiesel-Willi12 am 02.08.2023 um 11:49:
Servus,
in der Kommentierung zu § 38 GewO ist definiert, dass es sich bei hochwertigen Konsumgüter um Unterhaltungselektronik (z.B. TV), Computer und optische Erzeugnisse (wie Ferngläser und Teleskope).
Daher würde ich keine Zuverlässigkeitsprüfung durchführen.
Geschrieben von Ludwig am 02.08.2023 um 12:37:
Zitat: |
Original von Wiesel-Willi12
in der Kommentierung zu § 38 GewO ist definiert, dass es sich bei hochwertigen Konsumgüter um Unterhaltungselektronik (z.B. TV), Computer und optische Erzeugnisse (wie Ferngläser und Teleskope).
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Da hat der Kommentator wohl das Gesetz abgeschrieben.
Beachtenswert ist aber der letzte Halbsatz der Nummer 1:
"...durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe."
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