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Geschrieben von Julia am 15.05.2023 um 14:47:

  Snackautomaten

Hallöchen smile

ich habe eine Gewerbetreibenden der möchte als Tätigkeit "Snackautomatenaufsteller Handeln mit erlaubnisfreien Waren aller Art anmelden.

Muss ich irgendwas beachten ?



Geschrieben von Roesje am 16.05.2023 um 16:11:

 

Hallo,

also solche Formulierungen wie Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art bescheinige ich wegen ihrer Unzulässigkeit nach den gewerberechtlichen Bestimmungen keinesfalls, weil hieraus die Waren bzw. Warengruppen nicht ersichtlich werden.
Nur das Wörtchen "Snack" weist ja daraufhin, dass es sich wohl u.a. um Automaten mit Lebensmitteln handelt.
Ich würde hier also genauer nachfragen, welche Automaten mit welchen Produkten wo und wie aufgestellt werden sollen.

Da derzeit ein Trend der "Automatenkiosk"-Läden zu bestehen scheint, die 24/7 betrieben werden sollen und oft Automaten mit Alkohol mit an Bord haben, ist hier je nach Warengruppen noch mehr zu beleuchten:

- je nach Standort/Räumlichkeit > Baurecht
- Rechtliches Problem (in RLP): 24/7-Betrieb nach aktueller Rechtslage nicht möglich (Ladenöffnungsrecht)
- Gaststättenrecht und Jugendschutzrecht
- bei Produkt Lebensmittel: Lebensmittelrecht

Nach meiner bisherigen Erfahrung sind diese Dinge den Gewerbetreibenden nicht unbedingt bekannt.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 17.05.2023 um 08:26:

  Snackautomaten

Guten Morgen Roesje,
sind uns diese Dinge denn hinreichend bekannt... unsere diesbezügliche Sitzung hat meines Erachtens nicht unbedingt für Klarheit gesorgt....



Geschrieben von Roesje am 17.05.2023 um 09:11:

  RE: Snackautomaten

Zitat:
Original von Stadtverwaltung Frankenthal
Guten Morgen Roesje,
sind uns diese Dinge denn hinreichend bekannt... unsere diesbezügliche Sitzung hat meines Erachtens nicht unbedingt für Klarheit gesorgt....


Ja (also mir). Ich hatte letzte Woche ein Telefonat diesbezüglich mit Frau Schmidt, da ich eine Anfrage für ein 24/7-Automatenkiosk hatte, hierfür die Präsentation studiert hatte (an der ich krankheitsbedingt nicht teilnahm, aber ich hatte mit Kollegen, die teilnahmen, telefoniert und diese Rückmeldung auch schon erhalten) und auch erst ratlos blieb und wissen wollte, was denn nun am 18./19.04 der BLA Gewerberecht ergab.


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