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Geschrieben von Borussenfan am 18.04.2023 um 16:37:

  Uber Fahrer



Wie schätzen andere Gewerbemeldestellen eine Tätigkeit als Uber-Fahrer ein. Aus der Beck-Online Kommentierung entnehme ich, dass die Einstufung als Selbständiger nicht ganz unumstritten ist. Andererseits gibt es ein recht neues "US-Urteil", wonach Uber-Fahrer selbständig sind.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/uber-lyft-fahrer-sozialabgaben-101.html

Wie sind eure Meinungen dazu?

Danke



Geschrieben von VoPi am 18.04.2023 um 16:55:

  RE: Uber Fahrer

Moin

Fragen Sie doch bei Ihren zuständigen Straßenverkehrsamt nach.
Die gewerbliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig.
Lt. Mitteilung unseres Straßenverkehrsamtes ist eine Konzession für Mietwagenverkehr erforderlich.

Beste Grüße und Wünsche für den Tag sowie für die Gesundheit mailt VoPi aus "Struceberch"



Geschrieben von Borussenfan am 19.04.2023 um 07:52:

 

Moin

Personenbeförderungsschein liegt vor. Konzession wird wohl nur dann benötigt, wenn ein Taxi- oder Minicarunternehmen eröffnet werden soll

Kopfkratz



Geschrieben von VoPi am 19.04.2023 um 08:47:

 

Moin

die Genehmigungspflicht für den gewerblichen Taxiverkehr ergibt sich aus § 47 PBerfG und für den gewerblichen Mietwagenverkehr aus § 49 PBerfG.
Sollte die Genehmigungsbehörde eigentlich wissen.
Da ich eine ähnliche Anfrage hatte, habe ich hierzu unser Straßenverkehrsamt am Montag kontaktiert.

Beste Grüße und Wünsche für den Tag sowie für die Gesundheit mailt VoPi aus "Struceberch"


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