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Geschrieben von Kiario02 am 31.03.2023 um 21:48:

  Gewerbe Kehrwoche ( Hausmeister)

Guten Abend,

ich hoffe ich bin hier richtig. Ich bin am verzweifeln, da ich mich nicht damit auskenne und hoffe hier bei euch richtig zu sein.

Ich habe die Möglichkeit bei mir im Haus und im Haus nebenan, was beiden meinem Vermieter gehören, den Hausmeister zu machen. Also eigentlich ist das nur die Kehrwoche. Einmal die Woche kehren und wischen und Müll raus stellen. Winterdienst würde ich auch nicht machen.
Mein Vermieter möchte mich aber nicht als Aushilfe einstellen. Er will dass ich mir ein Gewerbe anmelde. Jetzt kommen ganz viele Fragen auf.

Melde ich ein Kleingewerbe an und profitiere ich von der Kleingewebeunternehmer Regelung, wo ich keine Mehrertsteuer aufweise und ich auch nichts absetzen darf ?

Welche Versicherungen brauche ich

Und welche Steuer habe ich zu zahlen ?

Lohnt sich das Ganze wenn ich 400€ im Monat verdienen würde ?

Ich danke euch schon mal allen und bitte habt Geduld und Verständnis mit mir



Geschrieben von Martin Halbinger am 02.04.2023 um 10:12:

 

Ob es sich lohnt, muss jeder für sich selber entscheiden.
Als Angestellter (geringfügig Beschäftigter sog. 450 Eur Job) hat man grundsätzlich Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit usw. Die Fehler die man macht sind haftungsrechtlich ein Problem des Arbeitgebers, Arbeitgeber beteiligt sich an Sozialversicherung usw. Werkzeug / Material bekommt man gestellt.

Als Unternehmer muss ich meinen Vertrag erfüllen, egal ob der einzige Mitarbeiter (man selbst) krank oder Urlaubsreif ist, Versicherungen (für Fehler, Sozialversicherung usw.) muß man selber in den Preis einkalkulieren, Kündigungsfristen sind im Vertrag geregelt, Gesetzlichen Kündigungsschutz usw. gibt es nicht. Werkzeug / Material usw. muss man selber besorgen und ggf in Rechnung stellen (je nach Vertrag). Daneben muß man die Einkünfte versteuern und (zumindest in einfacher EÜR) Buch führen. Sehr wahrscheinlich kommen pflichtbeiträge bei verschiedenen "Verbänden" (IHK, Berufsgenossenschaft usw) dazu (soweit man da nicht in Ausnahmeregelungen fällt)

Ob das bei nur einem Kunden nicht eine Scheinselbständigkeit ist?

Auch sollten die Preise unterschiedlich ausfallen. Jeder Handwerker kostet auf der Rechung über 50 Eur der Arbeiter bekommt davon aber nur 25 brutto... warum wohl.

Wenn der Betrag der gleiche bleibt, lohnt es sich sicher, aber nur für den Auftraggeber.



Geschrieben von Thomas Mischner am 02.04.2023 um 10:43:

 

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Die Fragen gehen zudem weit über das Gewerberecht hinaus.
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