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Geschrieben von Gewerbe Hlg am 16.03.2023 um 10:09:

  Gewerbeabmeldung einer in Liquidation befindlichenGmbH

Einen wunderschönen guten Morgen in die Runde,

gehe ich richtig in der Annahme, dass die Gewerbeabmeldung einer GmbH erst nach durchlaufenem Sperrjahr (Liquidationsjahr) und anschließender Löschung aus dem Handelsregister erfolgen darf?

Vorliegend wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2022 die Gesellschaft mit Wirkung zum 01.01.2023 aufgelöst. Hintergrund meiner Nachfrage ist die Kontaktaufnahme des Liquidators in der er mir schilderte, er müsse laut Aussage eines Mitarbeiters der Handwerkskammer dort seine Gewerbeabmeldung vorlegen.
Ich vermute, dass er durch die Löschung aus der Handwerksrolle die Zahlung weiterer Beiträge vermeiden möchte.

MfG



Geschrieben von Franzose am 16.03.2023 um 10:50:

  RE: Gewerbeabmeldung einer in Liquidation befindlichenGmbH

Hallo Herr Kollege,

das Thema wurde hier im Forum schon behandelt...! Einfach mal die Suchfunktion "bemühen".

Freundliche Grüße aus`m sonnigen Oderbruch smile , der


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