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-- gGmbH anmeldepflichtig? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=18702)


Geschrieben von Ulrike Brandt am 08.03.2023 um 09:38:

  gGmbH anmeldepflichtig?

Moin , Moin ,

habe hier eine gGmbH und bin nicht ganz sicher, ob sie angemeldet werden muss.

Der Gegenstand des Unternehmens ist "Förderung der Hilfe für Flüchtlinge...., Förderung der Bildung....und Integration in Deutschland"

Könnte dies evtl. auch unter Freiberufler fallen Weißnicht


Gruß aus dem Norden



Geschrieben von romario am 08.03.2023 um 10:15:

  RE: gGmbH anmeldepflichtig?

Unabhängig von der Tätigkeit fehlt mir bei der gGmbH die Gewinnerziehlungsabsicht. Daher würde ich die Anmeldung schon aufgrund der Rechtsform ablehnen.



Geschrieben von Civil Servant am 08.03.2023 um 13:03:

 

und Willkommen im Forum,

m. E. ist die gGmbH keine eigenständige Rechtsform, so dass ein Zurückweisen der Anmeldung alleine deswegen nicht in Betracht kommt.

Außerdem denke ich, dass eine gGmbH, ebenso wie unsere gemeinnützigen Vereine, alle einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (in der Praxis oft Gaststätten) haben können, der sich gewerblich und mit Gewinnerzielungsabsicht betätigt. Dass die Überschüsse am Ende wieder gemeinnützig verwendet werden, ist dabei unbeachtlich.

Der wirtschaftliche Gesachäftsbetrieb ist dann auch steuerlich anders gestellt. Für ihn müssen Umsatzsteuer und bei entsprechenden Erträgen auch Körperschaftsteuer abgeführt werden.

Beste Grüße

CS



Geschrieben von Civil Servant am 08.03.2023 um 13:06:

 

... wobei klar ist, dass der Unternehmensgegenstand in dem hier interessierenden Fall noch keinen Anhaltspunkt für eine gewerbliche Betätigung bietet.



Geschrieben von Zoller am 09.03.2023 um 07:55:

  RE: gGmbH anmeldepflichtig?

Hallo smile ,

als Neuling im Gewerberecht, aber mit guten Kenntnissen im betriebswirtschaftlichen Bereich, weiß ich, dass eine gGmbH eine Gewerbeanmeldung vornehmen muss.
Die gGmbH ist, genauso wie die GmbH, in ihrer Rechtsform eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung gegenüber Gläubigern auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt ist.
Eine gGmbH ist eine Sonderform der GmbH, die durch ihre Gemeinnützigkeit „nur“ steuerliche Vorteile genießt. Auch darf die gGmbH Gewinne erzielen – diese dürfen nur nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern müssen ausnahmslos gemäß dem Gesellschaftsvertrag einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen. Ebenso darf die gGmbH Rücklagen für bestimmte gemeinnützige Zwecke bilden. Auch ist eine gGmbH bei Misswirtschaft nicht vor einer Insolvenz geschützt.
Die Gemeinnützigkeit wird in den §§ 51 bis 68 AO definiert, ansonsten gelten für die gGmbH die gleichen Rechtsgrundlagen, wie für eine GmbH (z.B. GmbHG, HGB, GewO).

Lasst euch von dem kleinen g nicht beeinflussen, dass sagt nur aus, dass bei einer Steuerprüfung nur noch genauer hingeschaut wird, ob die Gemeinnützigkeit eingehalten wird

Liebe Grüße aus Thüringen



Geschrieben von Ulrike Brandt am 09.03.2023 um 09:47:

 

Danke ,

für die Antworten! Hat uns schon weitergeholfen!! großes Grinsen



Geschrieben von B.R. am 09.03.2023 um 12:05:

 

Bis auf die Tatsache, dass eine gGmbH genau so wie eine GmbH mit ihrem Vermögen haftet , und nicht mit dem Stammkapital.


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