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Geschrieben von Gewerbe Hlg am 27.02.2023 um 13:02:

  GmbH & Co. KG --> GmbH

Hallo zusammen,

ich komme gerade bei einer Unternehmensumwandlung und der daraus resultierenden weiteren Verfahrensweise nicht weiter und hoffe, dass Ihr mir bei meinem Problem weiter helfen könnt. In unserer Gemeinde wurde vor Jahren die nennen wir sie XY GmbH & Co. KG angemeldet. Als Persönlich haftender Gesellschafter wurde die XY Verwaltungs- GmbH benannt.
Wie jetzt bekannt wurde, existiert die XY GmbH & Co. KG im Handelsregister nicht mehr und unter der Handelsregisternummer der XY Verwaltungs- GmbH findet sich neuerdings ein Eintrag einer XY GmbH. Zwei der Geschäftsführer der XY Verwaltungs- GmbH sind auch Geschäftsführer in der neuen XY GmbH. Das Leistungsspektrum der neuen GmbH ist das Gleiche, wie bei der nicht mehr existenten XY GmbH & Co. KG.
Sprich, der Betrieb ist der Alte, führt die gleichen Arbeiten aus, die Geschäftsführer sind auch die Alten, aber die Unternehmensform hat sich geändert.
Nun steht in meinem Gewerbeprogramm immer noch die XY GmbH & Co. KG. Könnt Ihr mir ein wenig auf die Sprünge helfen, wie ich jetzt weiter verfahren muss? Eine Abmeldung der XY GmbH & Co. KG einfordern und dann die XY GmbH neu anmelden?

Besten Dank im Voraus.

mfG Gewerbe Hlg



Geschrieben von Civil Servant am 27.02.2023 um 15:17:

 



eine GmbH & Co. KG ist eine KG, also eine Personengesellschaft und deren Rechtsfähigkeit ist im Gewerberecht immer noch nicht anerkannt. Es muss in diesen Fällen der pers. haftende Gesellschafter - hier also die Komplementär-GmbH - angemeldet gewesen sein.

Im hier interessierenden Fall kommt m. E. eine Korrektur vAw in Betracht (Änderung des Firmennamens und entfernen des Hinweises auf die KG). Ob das EDV-technisch so abgewickelt werden kann, weiß ich aber nicht.

Grund: Vorherige Komplementär-GmbH und jetzige "reine" GmbH sind offenbar identisch - zu erkennen an der HR-Nr. Von daher kommen Ab- und Wiederanmeldung m. E. nicht in Betracht. Bestenfalls als Notlösung ist das akzeptabel, wenn die Technik nicht anders mitspielt.



Geschrieben von H. Allgaier am 28.02.2023 um 09:40:

 

Hallo,

ich hätte in dem Fall zu Folgendem tendiert:

1) Abmeldung GmbH & Co. KG (nicht mehr im HR existent)
2) Ummeldung YX Verwaltungs GmbH in XY GmbH (gleiche HR Nr.). Inkl. Änderungen der Tätigkeiten etc.

Oder war die YX Verwaltungs GmbH nie im Gewerberegister gemeldet?



Geschrieben von Civil Servant am 28.02.2023 um 09:44:

 

Die letztgenannte Lösung kommt eigentlich nur in Betracht, wenn bei der Anmeldung zwei Firmen getrennt angemeldet wurden, wobei das eigentlich ein Fehler gewesen wären, zumindest, wenn man die VV zum § 14 zu Grunde legt.



Geschrieben von Gewerbe Hlg am 28.02.2023 um 10:05:

 

Zitat:
Original von H. Allgaier
Oder war die YX Verwaltungs GmbH nie im Gewerberegister gemeldet?


Guten Morgen Herr Allgaier.

Doch, die Verwaltungs GmbH wurde seinerzeit auch bei uns angemeldet.



Geschrieben von Gewerbe Hlg am 28.02.2023 um 10:26:

 

Zitat:
Original von Civil Servant
Die letztgenannte Lösung kommt eigentlich nur in Betracht, wenn bei der Anmeldung zwei Firmen getrennt angemeldet wurden, wobei das eigentlich ein Fehler gewesen wären, zumindest, wenn man die VV zum § 14 zu Grunde legt.


Guten Morgen Civil Servant.

Beide Firmen wurden natürlich mit unterschiedlichen Tätigkeiten getrennt angemeldet.
Mit der Namensänderung im Handelsregister wurde auch der Gegenstand des Unternehmens verändert. Somit entfiel der Passus mit Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen......an der Firma XY GmbH & Co. KG in xxxxxxxxx. Einzig die Tätigkeitsbeschreibung der GmbH & Co. KG ist verblieben. Diese stand auch schon immer im HR-Eintrag der Verwaltungs GmbH und jetzt als alleiniger Gegenstand des Unternehmens im Eintrag der XY GmbH.



Geschrieben von Civil Servant am 28.02.2023 um 11:48:

 

Das liest sich für mich allerdings so, dass die GmbH keine andere Funktion als die der Komplementärin der KG hatte. Insofern hätte es nur eine Meldung geben dürfen.


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