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Geschrieben von B.R. am 06.02.2023 um 02:06:

  Gewerbe oder Freier Beruf ?

Die Finanzämter verschicken teilweise Bescheide, wo drin steht, dass der Steuerpflichtige einen Freien Beruf ausübt, und deshalb kein Gewerbe anzumelden braucht.

Nun obliegt die Gewerbeanmeldung eigentlich dem Gewerbeamt; insofern frage ich mich,
ob so eine Vorgehensweise rechtmässig ist.



Geschrieben von SteBa am 06.02.2023 um 07:30:

  RE: Gewerbe oder Freier Beruf ?



Der Gewerbebegriff ist im Steuerrecht ein anderer als im Gewerberecht, daher sind die steuerrechtlichen "Freiberufler" nicht automatische den "freien Berufen" im Gewerberecht zuzuordnen.

Ob ein Gewerbe nach der GewO angemeldet werden muss, ergibt sich für uns daher nur aus den gewerberechtlichen Vorschriften. Steuerrecht interessiert uns hier überhaupt nicht.

Viele Grüße

SteBa



Geschrieben von B.R. am 28.02.2023 um 14:33:

  RE: Gewerbe oder Freier Beruf ?

Ja gut. Das war ja meine Frage gewesen: Wie kann es denn sein, dass die Finanzämter Bescheide verschicken, dass ein Freier Beruf vorliegt, und deshalb kein Gewerbe angemeldet werden muss ?

Muss man das so sehen, dass solche Auskünfte rechtswidrig sind ? Eigentlich müßten die Finanzämter doch in der Hinsicht die Rechstlage kennen .



Geschrieben von klinz am 13.04.2023 um 15:53:

geschockt RE: Gewerbe oder Freier Beruf ?

Ich habe das auch immer so gesehen wie SteBa, habe aber diese Woche vieles dazu gelernt.

Diese Einstufung vom Finanzamt kann für nur eine bestimmte Tätigkeit gelten. Es kann sein, dass diese dann tatsächlich freiberuflich ist, aber andere Tätigkeiten anzeigepflichtig nach GewO. Das wäre dann ein so genanntes Mischgewerbe.

Wenn man Zweifel hat, sollen die "Freiberufler" einen entsprechden Nachweis vom Finanzamt vorlegen. Diese Bestätigung erfordert eine größere Prüfung und kostet Gebühren, so dass die die meisten gar nicht haben werden.

Ich hatte da so einen Fall mit Webdesign.
Das kann ein Gewerbe sein, aber auch freiberuflich, je nach Einstufung des Finanzamtes und der Ausbildung. Falls der Informatiker tatsächlich studiert hat oder eben nicht könnte hier die höherwertige Ausbildung zählen.
Der Kunde hat behauptet, das Finanzamt hätte ihn so eingestuft, hat es aber gar nicht.



Geschrieben von B.R. am 13.04.2023 um 21:07:

 

Dann haben Sie das falsche gelernt.
Ob ein Gewerbe vorliegt entscheidet nicht das Finanzamt anhand des Einkommensteuergesetz, sondern das Gewerbeamt aufgrund der Gewerbeordnung.
Die Einstufung des Finanzamtes gilt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nicht aber dafür , ob ein Gewerbebetrieb vorliegt.

Ob man die entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, ist zwar für das Finanzamt Entscheidungskriterium; für das Gewerbeamt dagegen ist das nicht relevant. Zumindestens in der Theorie.

Mal abgesehen davon , wüßte ich nicht, was das einen Unternehmer interessieren würde, ob ein Kunde vom Finanzamt als gewerblich oder freiberuflich eingestuft wird. Hierbei geht es ja um Einkuenfte aus gewerblicher Tätigkeit oder Einkuenfte aus Selbständiger Tätigkeit. Ist auch noch die Frage, ob ein Unternehmer erfahren darf, ob ein Kunde Einkuenfte aus Gewerblicher Tätigkeit oder Selbständiger Tätigkeit erzielt.


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