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Geschrieben von lsfabian am 01.11.2022 um 10:14:

  Privater Flohmarkt - wie oft im Jahr zulässig?

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. smile

Bei uns gab es schon des Öfteren die Frage, wie oft im Jahr bzw. in welchen Zeitabständen ein privater Flohmarkt (z.B. Scheunenflohmarkt oder Kinderbasar) von einer Privatperson veranstaltet werden darf, ohne dass es als Gewerbe einzustufen ist.
Normalerweise ist ja davon auszugehen, dass so ein privater Flohmarkt eine einmalige Sache ist.
Es dürfte entsprechend nicht auf Dauer ausgelegt sein. Ich bin der Meinung, dass dieser Aspekt auf jeden Fall gegeben ist, wenn der Flohmarkt einmal im Monat oder einmal im Vierteljahr stattfindet.

Zu klären ist außerdem, ob hierbei der Veranstaltungsort oder die Person als Veranstalter ausschlaggebend ist.

Vielleicht hat jemand ja Erfahrung mit diesem Thema.

Danke für die Hilfe und viele Grüße
Laura Sophie Fabian



Geschrieben von Adidas am 01.11.2022 um 10:47:

  RE: Privater Flohmarkt - wie oft im Jahr zulässig?

Flohmärkte werden generell nur von Privatpersonen genutzt, da an Sonn- und Feiertagen nicht gewerblich gearbeitet werden darf - sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Deshalb lehnen oftmals Flohmarktveranstalter gewerbliche Nutzer ab. Der Flohmarkt wird dann zu einem Gewerbe, wenn dieser in regelmäßigen Abständen stattfindet. Wird der Flohmarkt nur ein, zweimal im Jahr gemacht, ist dies nicht nach § 14 GewO anzeigepflichtig.

Tritt jedoch eine Regelmäßigkeit auf, muss von einer gewerblichen Arbeit ausgegangen werden - dabei ist es egal, ob es sich um Neu- bzw. Gebrauchtwaren handelt.

Gewerbetreibende können für Sonn- und Feiertage eine sogenannte Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Ortsbehörde beantragen. Fraglich ist jedoch, ob so eine Ausnahmegenehmigung für wiederkehrende Abstände ausgestellt wird. Sollte es sich sogar hierbei um Reisegewerbe handeln, also der Flohmarkt steht immer an verschiedenen Orten, ist der Verkauf an Sonn- und Feiertagen verboten, auch hier sind Ausnahmen möglich.



Geschrieben von Martin Halbinger am 01.11.2022 um 10:58:

  RE: Privater Flohmarkt - wie oft im Jahr zulässig?

mal rechtlich / "unfachlich"
Es gibt Leute, die verkaufen auf entsprechenden Online-Portalen oder über Zeitungsinserate laufend 24/7 Waren. Oder sind auch jedes Wochenende auf mehreren Flohmärkten vertreten.
Wenn in einer Familie mehrere Kinder vorhanden sind, kommt schon ein recht umfangreicher Spielwaren- und Kleidungsdurchsatz zusammen, gerade auch wenn man wenig Stauraum hat und es sich leisten kann, neu zu kaufen statt das die Kleinen die Sachen der großen Geschwister übernehmen müssen.

Gedanken zur Diskussion:
Die maßgebliche Frage wäre für mich... Handelt es sich ausschließlich um selbst genutzte Gebrauchtwaren oder wird auch für dritte verkauft bzw beteiligen sich Dritte mit eigenen Ständen? Wird auch Neuware (außer das "ungeöffnete ungeliebte Geschenk") verkauft? Gibt es Anzeichen für Gewinnerziehungsabsicht? Gibt es durch Werbung einen Einzugsbereich, der über die direkte Nachbarschaft hinaus geht?

Ob Ort oder Person maßgeblich sind, hängt davon ab, über welches Rechtsgebiet man an die Sache herantreten möchte. Wenn eine Örtlichkeit mehrmals anders genutzt wird, als genehmigt, gibt es in den Kommentaren zur Bauordnung mehrere Bezugsfälle, wann eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung angenommen werden kann.
Übers Steuerrecht geht es eher auf die Person, dann ggf unabhängig davon, ob die Verkäufe online, auf dem eigenen Hof oder auf fremden Märkten gemacht wurden.

Meinung
alle 3 Monate ist m. E. eine Obergrenze von dem, was jeweils saisonal an Waren aus nem üblichen Haushalt anfällt. Wenn es an einen Samstag noch nicht "weggegangen ist" vielleicht noch ein jeweils zweites Wochenende. Wenn es größer / häufiger ist, würde ich mal berechtigten Anlass für klärende Nachfragen sehen...


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