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Geschrieben von Weinheim22 am 29.09.2022 um 09:36:

  Wohnmobilvermietung Gewerbe/Verwaltung von eigenem Vermögen?

Hallo Zusammen,

ich habe gerade eine Gewerbe-Anmeldung mit der Tätigkeit „Vermietung von beweglichen Vermögen/Wohnmobil“ bekommen. Der Antragsteller beabsichtigt allerdings zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere private Gegenstände zu vermieten: z.B. ein Boot...
Bin mir als Neuling in diesem Aufgabengebiet nicht sicher, ab welchem Zeitpunkt das Verwalten von eigenem Vermögen zur gewerbsmäßigen Tätigkeit wird.
Wie sieht ihr das? Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen hierzu.
MfG



Geschrieben von Civil Servant am 30.09.2022 um 16:30:

 



beim Vermieten von Gegenständen wird man regelmäßig von Gewerbe ausgehen können. Die Frage der bloßen Vermögensverwaltung stellt sich eigentlich nur bei der Vermietung von Immobilien. Und selbst da kann es sein, dass Gewerbe vorliegt, z.B. bei der Vermietung von Ferienwohnungen mit einem häufigen Wechsel der Mieter und Zusatzleistungen (Service, Reinigung ...).

Kein Gewerbe könnte vorliegen, wenn der Besitzer eines Wohnmobils oder Bootes, die er selbst nutzt, sie unregelmäßig und eher selten an ausgewählte (zuverlässige ) Leute aus seiner Umgebung gegen Entgelt verleiht.

So etwas könnte eine gewerberechtliche Petitesse sein. Je nach Betrag wäre dann ja ohnehin die Gewinnerzielungsabsicht zu verneinen.

Beste Grüße

CS


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