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Geschrieben von Dagbi am 09.09.2022 um 08:31:

  Verkaufsberater

Guten Morgen zusammen,

liebe Kollegen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe eine Gewerbeanmeldung bekommen als Verkaufsberater ( Verkauf von Fertighäusern, Kundenbetreuung- und Beratung, Grundstücksakquise) für eine Firma die Fertighäuser verkauft. Da die Tätigkeit als Verkaufsberater nur für diese eine Firma erfolgen soll, stellt sich mir die Frage, ob es sich hier um eine Scheinselbständigkeit handelt.

Wie würdet Ihr den Sachverhalt bewerten?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!



Geschrieben von Civil Servant am 09.09.2022 um 12:54:

 

Das sind oft Handelsvertreter also Selbständige, weil die immer noch über das Wie, wie lange und wann der Gewerbeausübung entscheiden. Ähnlich den Versicherungsvertretern, bei denen auch kaum die Selbständigkeit in Frage gestellt wird.

Umgekehrt: Der Begriff Grundstücksakquise deutet darauf hin, dass möglicherweise zum Haus(-bausatz) auch Grundstücke vermittelt werden. Deswegen haben wir ein paar Hausvertreter mit Erlaubnis nach § 34c in der Datenbank.



Geschrieben von Dagbi am 12.09.2022 um 08:13:

 

Danke für die schnelle Antwort!


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