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Geschrieben von drebel am 02.06.2022 um 07:36:

  Marktfestsetzung trotz Reisegewerbe?

Hallo! Moin

Bei uns findet eine Veranstaltung mit 22 Ausstellern statt (theoretisch keine Frage - Festsetzung!), ABER... viele von den Ausstellern haben eine Reisegewerbekarte...

Ich bin mir nun tatsächlich unsicher, ob dann eine Festsetzung erfolgen kann/muss, wenn es unter die "magische" Grenze von 12 gewerblichen Ausstellern landet?!

Wäre super dankbar für eine Antwort!

Danke!



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 02.06.2022 um 08:20:

  Marktfestsetzung trotz Reisegewerbe

Moin,
grundsätzlich ja, denn sonst dürfte die Veranstaltung ja z.B. nicht sonntags stattfinden...
ansonsten kann das ganze schlecht beurteilt werden, da die Angabe etwas dürftig sind...
und einmal sind es 22 Aussteller und einmal 12?



Geschrieben von drebel am 02.06.2022 um 08:39:

  RE: Marktfestsetzung trotz Reisegewerbe

Danke für die Antwort! Danke

Ich weiß leider noch nicht, wie viele Aussteller dieser Veranstalung Inhaber von RGK´s sind, daher die abstrakte Angabe von gewerblichen Ausstellern (mit RGK)... es ist nur eine Überlegung, wenn nun mehrere Aussteller eine RGK besitzen und somit die Grenze von 12 Ausstellern (von 22 insgesamt) nicht erreicht wird, ob es dann überhaupt noch einer Festsetzung bedarf...?!

Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Feiertagsgesetz wurde von der zuständigen Gemeinde erteilt.... ob das so korrekt ist, wage ich auch zu bezweifeln...

Ich hoffe, es ist nun etwas verständlicher?!

Weißnicht


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