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Geschrieben von hans-im-glück1986 am 11.10.2024 um 20:57:
RE: GewO-Änderung zum 1. November 2025
Zitat: |
Original von Puz_zle
,
3. eine einzige digitale Anlaufstelle bei Neugründungen und Betriebsummeldungen
einzuführen und den Meldeumfang im Verantwortungsbereich des Bundes zu reduzieren;
…
Soll hier die Basis für eine Art öffentlich zugängliches und bundeseinheitlichen „Zentrales Gewerbeverzeichnis“, wie es zum Beispiel mit dem > Gewerbeinformationssystem Austria - GISA bereits in Österreich gibt, geschaffen werden? |
|
Nein bzw. solche schlichten Parlamentsbeschlüsse haben keine rechtliche Verbindlichkeit für die Bundesregierung. Gott sei Dank kann man dazu nur sagen, schließlich gibt es die Diskussion für ein zentrales Gewerberegister seit Jahrzehnten und wird mit guten Gründen abgelehnt... es wäre schlimm, wenn der fachlich unwissende BT solche Entscheidungen durch Beschluss treffen könnte...
VG
Geschrieben von EinQuantumRecht am 14.10.2024 um 08:06:
,
warum nicht ein ähnliches System wie im Bewacherregister mit der Verantwortung bei den einzelnen Kommunen. Würde dem Vollzug vl ganz gut tun.
Viele Grüße
Geschrieben von Pitti81 am 14.10.2024 um 08:13:
Moin,
mir würde es schon reichen, wenn es ein bundesweites Register für rechtkräftige GU`s geben würde. Also für die Gewerbe, für welches kein GZR vorgelegt wird.
(Also in 99% der Fälle)
Grüße
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