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Geschrieben von LoryGlory am 25.05.2022 um 15:26:

  Betriebsstätte = Firmensitz?

Hallo,

es geht um eine UG, die als Betriebsstätte sowie als private Anschrift die gleiche Adresse (unserer Zuständigkeitsbereich) angegeben hat. Nichts schlimmes also. Bei der Tätigkeit handelt es sich um Gastronomie, Catering, Veranstaltungsmanagement als Schwerpunkt und als weitere Tätigkeit Verkauf von Saucen.

Nun gibt der Gewerbetreibende an, dass der Betrieb (Restaurant) in einem anderem Ort eigentlich ist (anderer Zuständigkeitsbereich), aber die Firmenanschrift so ist, wie sie anfangs angemeldet ist.

Im Handelsregister ist als Geschäftsadresse für sämtliche Tätigkeiten auch die hier vor Ort Adresse angegeben. Wobei tatsächlich unter der Adresse keine Gastronomie stattfindet.

Sollte man hier 2 Hauptniederlassungen anmelden (Tätigkeiten aufteilen; Gastronomie im Meldebezirk der anderen Behörde und den Rest hier) ?

Euer Schwarmwissen ist gefragt.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 25.05.2022 um 16:32:

  Betriebsstätte = Firmensitz

ch glaube, hier hat der Schwarm kein einheitliches Meinungsbild... das Thema hatten wir schon einmal...

für mich wären es zwei Anmeldungen ...einmal die Gaststätte, einmal die anderen Tätigkeiten... eine Gaststätte unter der Wohnanschrift anzumelden macht für mich persönlich keinen Sinn, da die Tätigkeit eben dort nicht ausgeübt wird... und die Lebensmittelkontrolle etc. sollte schon die richtige Örtlichkeit finden können...

allen einen schönen Feiertag



Geschrieben von Roesje am 27.05.2022 um 09:50:

 

Ich empfinde solch Konstrukte auch immer ziemlich befremdlich und würde es ebenfalls so lösen:

1 Anmeldung Hauptniederlassung Firmensitz
1 Anmeldung Zweigstelle betr. Gastronomie

In jedem Fall besteht für die Betriebsstätte (also dort, wo das Gewerbe ausgeübt wird) eine Anzeigepflicht.

Im fände die Anmeldung an der Adresse der Gastro eigentlich auch "richtiger" als Hauptniederlassung (bei einem Einzelunternehmer würde ich das auch genau andersherum machen...also Privatadresse von mir aus dann als Zweigstelle und die Gastro-Adresse Hauptniederlassung), aber wenn das Unternehmen als Geschäftssitz eben die Privatanschrift angegeben hat, würde ich es in dem Fall so lösen.

Hauptsache, Sie haben nachher eine Gewerbeanzeige für die Adresse, wo auch der Betrieb stattfindet.


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