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Geschrieben von Theresia am 12.05.2022 um 12:11:

  KIOSK - Gaststättenkonzession erforderlich?

Hallo aus der Südpfalz,

wir haben hier einen Marktladen (war früher eine Bäckerei) die als Hauptgewerbe einen Verkauf von regionalen und nachhaltigen Produkten angemeldet haben. Auf Wunsch derer Kunden wollen sie die Möglichkeit schaffen, sich im Marktladen auch aufhalten zu dürfen, um aus dem Sortiment etwas vor Ort zu essen: wie zum Beispiel eine Vesperplatte, Kuchen und ein belegtes Brot usw. auch dazu ein Glas Wein oder einen Kaffee zu trinken, beispielsweise an einem großen Begegnungstisch im Marktladen oder auch an Stehtischen vor dem Marktladen. Sitzplätze werden keine angeboten.

Benötigt der Gewerbetreibende eine Nutzungsänderung für die Räumlichkeiten?
Ist die Betriebsart: KIOSK zu konzessionieren hier möglich?
Wie sieht das mit dem Vorhalten von Toiletten aus?
Gibt es weitere Hinweise oder Tipps an was gedacht werden muss (außer den normalen üblichen Abfragen)?

Danke und sonnige Grüße
Theresia



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 12.05.2022 um 13:51:

  RE: KIOSK - Gaststättenkonzession erforderlich?

hier einmal ein paar Gedanken dazu:

- wenn Alkohol zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt wird, brauchen sie in Rheinland-Pfalz einer Gaststättenkonzession
- wenn nur Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben würde es sich um eine erlaubnisfreie Gaststätte handeln
in jedem Fall würde ich das Ganze mit der Lebenskontrolle und dem Bauamt abstimmen...

des Weiteren würde ich nur ungern den Begriff "Kiosk" in dem Fall verwenden, da es im engeren Sinne nun mal keiner ist ... erfahrungsgemäß wird mit dem Begriff Kiosk auch immer versucht, einiges zu umgehen... zum Beispiel das Ladenöffnungsgesetz ....


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