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Geschrieben von C.Schadt am 19.04.2022 um 14:57:

Fragezeichen Reisegewerbe/ Eiswagen in der Gesellschaftsform Gmbh&Co. KG

Hallo zusammen,

Frage an Euch/Sie...kann ich ein Reisegewerbe auf eine GmbH&Co. KG anmelden?

Oder kann ich ein Reisegewerbe in diesem Fall nur auf die juristische Person (Verwaltungs GmbH) anmelden?

Wenn dies so ist, muss der HR Eintrag um die Tätigkeit des "Rollender Eisverkauf" erweitert werden?

https://www.forum-gewerberecht.de/images/smilies/Danke.gif



Geschrieben von Civil Servant am 19.04.2022 um 16:04:

 



eine GmbH & Co. KG kann weder ein Gewerbe anmelden, noch eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten, also auch keine Reisegewerbekarte (RGK). Grund: Sie ist eine Personengesellschaft und deren Rechtsfähigkeit ist im Gewerberecht unverändert nicht anerkannt.

Lösung: In diesen Fällen bedürfen der/die persönlich haftenden Gesellschafter - hier also die Komplementär-GmbH der Erlaubnis.

Eine Änderung des HR-Eintrages ist nicht erforderlich. Gewerberecht und Gesellschaftsrecht haben nämlich erst einmal nichts miteinander zu tun und dass es die GmbH & Co. KG ist, die das Gewerbe ausübt, bestreitet ja niemand. Bloß ändert das am eingangs Ausgeführten rein gar nichts.

Beste Grüße

CS



Geschrieben von C.Schadt am 20.04.2022 um 07:04:

 

Vielen Dank :-D für die Informationen


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