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Geschrieben von WillScarlet am 14.03.2022 um 15:40:

  Gründe für eine Gewerbeummeldung

Hallo smile

Ich bin neu hier im Forum. Ich habe eine neue Stelle angetreten im Ordnungsamt und muss vertretungsweise auch das Sachgebiet Gewerbeamt bearbeiten.

Als kompletter Quereinsteiger habe ich nicht viel Background bzgl. Gewerbe.

Meine Frage: Ein Gewerbetreibender teilte mir mit, dass er privat verzogen sei. Sein Gewerbe blieb jedoch an Ort und Stelle - also gänzlich unberührt.
Nun sollte ich lt. Kollegen für dieses Gewerbe eine kostenpflichtige Ummeldung druchführen.
Gem. §14 GewO sah ich das aber als nicht richtig an. Ich persönlich hätte lediglich die Stammdaten angepasst.

Leider konnte ich im Forum nichts diesbzgl. finden.

Für einen Hinweis bin ich sehr dankbar smile



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 14.03.2022 um 16:04:

  Gründe für eine Gewerbeummeldung

hallo und Willkommen,
ein privater Umzug löst keine gebührenpflichtige Anzeigepflicht aus.. daher würden wir auch nur die private Anschrift korrigieren...



Geschrieben von WillScarlet am 15.03.2022 um 07:58:

  RE: Gründe für eine Gewerbeummeldung

Danke für die Auskunft smile

Die anderen Behörden bekommen bei einer Änderung der Stammdaten automatisch keine Auskunft, richtig? Muss ich die Stammdatenänderung dennoch weitermelden?

Viele Grüße



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 15.03.2022 um 08:12:

  Gründe für eine Gewerbeummeldung

Guten Morgen,
wir ändern die Daten nur in unserem Programm... eine automatische Weiterleitung ist nicht vorgesehen... dennoch ist die Korrektur wichtig, falls der Gewerbetreibende einmal gesucht werden sollte...



Geschrieben von Roesje am 15.03.2022 um 09:48:

 

Moin

Ich mache das mittlerweile so, wie es in Nr. 8.1 GewAnzVwV beschrieben ist:

8. Berichtigung und Löschung8.1 Die zuständige Behörde hat die aus der Gewerbeanzeige erhobenen Daten zu berichtigen,wenn sie unrichtig sind, die Behörde davon Kenntnis erhält und kein als Ummeldung anzeige-pflichtiger Vorgang nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 GewO vorliegt. Dies folgt aus Art. 5 Abs. 1Buchstabe d) der Datenschutz-Grundverordnung. Hat die zuständige Behörde eine Berichti-gung vorgenommen, hat sie dem betroffenen Gewerbetreibenden die Berichtigung mitzuteilen.Eine Mitteilungspflicht besteht auch gegenüber Empfängern nach § 14 Abs. 8 GewO, denen dieDaten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig übermittelt wurden

Das heißt, ich korrigiere nicht nur in unserem Datenbestand, sondern kennzeichne das als Korrekturmeldung (damit ich eine DÜ machen kann) und die Gewerbetreibenden bekommen ein Schreiben von mir, das ich im Entwurf auch zur Gewerbeakte nehme.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 15.03.2022 um 11:51:

  gründe für eine Gewerbeummeldung

@ Roesje.... so vorbildlich sind wir nicht



Geschrieben von Roesje am 15.03.2022 um 12:04:

  RE: gründe für eine Gewerbeummeldung

Zitat:
Original von Stadtverwaltung Frankenthal
@ Roesje.... so vorbildlich sind wir nicht


@StadtverwaltungFrankenthal: Ich auch nur, weil ich vor einigen Monaten zufällig über Nr. 8 gestolpert bin, ich beschämt dachte: Huch, das mache ich ja gar nicht so, aber die Idee nicht verkehrt fand



Geschrieben von Civil Servant am 15.03.2022 um 16:31:

 

Spitze! @Roesje,

das Thema nehme ich doch gerade mal in die Tagesordnung für unsere nächste Gewerbesachbearbeitertagung auf.




Geschrieben von LRA Gotha SB am 16.03.2022 um 08:47:

  RE: Gründe für eine Gewerbeummeldung

Ich handhabe das auch wie Roesje.

Es sei denn, der Gewerbetreibende besteht auf eine gesiegelte Bestätigung. Dann bekommt er diese gebührenpflichtig nach Einreichung einer Gewerbe-Ummeldung.


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