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Geschrieben von guenter luxemburger am 18.04.2007 um 16:37:

  Glückspiel im Reisegewerbe

Hallo
ích hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Bei uns hat jemand eine Reisegewerbekarte beantragt.
U.a. will er auf Floh-, Trödel- und Jahrmärkten Würfelspiele in der Art durchführen, dass Kunden für einen Einsatz zu 5,00 € gegen den Gewerbetreibenden spielen sollen. Sofern der Kunde gewinnt, kann er sich einen Preis aus dem Warensortiment des Gewerbetreibenden aussuchen.
Wir sehen in diesem Spiel ein Glückspiel was nicht genehmigungsfähig ist.
Wie ist Ihre Meinung dazu.
Gruß aus Mayen in der Eifel



Geschrieben von Meike am 18.04.2007 um 20:30:

 

Hallo Herr Luxemburger,

bei dem von Ihnen geschilderten Würfelspiel handelt es sich tatsächlich um ein Glücksspiel.

Der Spieler muss einen Einsatz in Höhe von 5,-€ bezahlen, um die Spielberechtigung an einem Spiel, welches maßgeblich vom Zufall abhängig ist, zu erwerben. Dies tut der Spieler, weil er einen Vermögensvorteil in Form von einem geldwerten Warengewinn im Erfolgsfall erhalten könnte.

Somit haben sie alle Tatbestndsmerkmale vom Glücksspiel erfüllt:
- Einsatz
- Zufallsspiel
- Gewinnmöglichkeit

Wenn Ihr "Kunde" weitere Nachfragen hat, weil er Ihnen nicht glaubt oder ähnlich, verweisen Sie ihn an das Landeskriminalamt Rheinland Pfalz, weil das für Glücksspiel unter freiem Himmel zuständig ist.


Gruß Meike



Geschrieben von guenter luxemburger am 19.04.2007 um 11:31:

 

Vielen Dank für die Antwort


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