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Geschrieben von Peterk am 18.02.2022 um 07:29:

  Elekroinstallation

Guten Morgen.

da ich recht neu bin im Gewerbeamt hab ich natürlich immer Fragen:-)

Darf eine Elektoinstallationfirma GmbH sich in einen Wohngebiet anmelden?
ich frage nur weil wenn die das als Büro nutzen ist das ja ok aber wenn die das nutzen als Lager denke ich dürfen die das nicht(wegen Lautstärke und Parkene Autos ) also es Ist kein Mischgebiet sondern reine Wohnbaufläche



Geschrieben von Ullrich am 18.02.2022 um 07:46:

  RE: Elekroinstallation

Morgen,

das ist eine Frage an die Bauaufsicht, welche die Zulässigkeit im jeweiligen Gebiet beurteilt.

Gewerberechtlich ist es völlig irrelevant und müsste angemeldet werden, so eine gewerbliche Tätigkeit tatsächlich dort stattfindet (Büro). Ein Lager wäre nicht anzeigepflichtig, da i.d.R. von dort kein Kundenkontakt stattfindet.



Geschrieben von Peterk am 18.02.2022 um 07:47:

  RE: Elekroinstallation

Danke für die schnelle Antwort



Geschrieben von AmtsMatz am 18.02.2022 um 09:10:

  RE: Elekroinstallation

Das ein Lager nicht anzeigepflichtig wäre, wg. fehlendem Kundenkontakt, ist nicht richtig.

Nach § 14 GewO sind auch unselbständige Zweigstellen anzeigepflichtig. Der Begriff der unselbständigen Zweigstelle umfasst jede feste örtliche Anlage oder ständige Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient, oder die Abwicklung der von der Hauptstelle aus geschlossenen Geschäfte erleichtern soll, wie z.B. auch Lager.



Geschrieben von Thomas Mischner am 18.02.2022 um 09:18:

 

Das sieht die Kommentarliteratur aber anders. Eine Anzeigepflicht besteht nicht, wenn die Zweigestelle nicht unmittelbar dem Geschäftsverkehr nach außen dient (Leisner in Pielow, GewO, § 14 Rn. 36f.; Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, § 14 Rn. 23ff.).



Geschrieben von AmtsMatz am 18.02.2022 um 09:30:

 

Nach Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, § 14 Rn. 24 kann eine unselbständige Zweigstelle bei Auslieferungslagern bejaht werden.



Geschrieben von Thomas Mischner am 18.02.2022 um 09:33:

  RE: Elekroinstallation

Hallo,

die ursprüngliche Aussage war
Zitat:
Ein Lager wäre nicht anzeigepflichtig, da i.d.R. von dort kein Kundenkontakt stattfindet.


Dass es sich bei einem Auslieferungslager anders verhält, ist korrekt, aber es ging ja um den fehlenden Kundenkontakt.



Geschrieben von AmtsMatz am 18.02.2022 um 09:42:

  RE: Elekroinstallation

Ja, ich gebe Ihnen Recht, dennoch finde ich die Aussage einem Neuling ggü. zu pauschal.


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