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Geschrieben von Alexandra105 am 01.02.2022 um 16:02:

  Korrektur nach Gewerbeabmeldung

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

In unserer Gemeinde gibt es eine GbR mit 2 Gesellschafter: A + B
Diese GbR wurde vor 2 Wochen abgemeldet.

Nachdem die Abmeldung abgeschlossen war, ist den Gesellschaftern folgendes aufgefallen:
Gesellschafter B ist eigentlich seit 1 Jahr ausgetreten und stattdessen ist damals ein neuer Gesellschafter C hinzugekommen.
Dieser Vertrag dazu liegt zwar im Finanzamt vor aber hier im Gewerbeamt haben die Gesellschafter die Ab- und Anmeldung vergessen zu melden.

Die komplette Abmeldung der GbR habe ich aber schon abgeschlossen.
Wie kann man diesen Vorgang am Besten korrigieren?

Viele Grüße
Alexandra



Geschrieben von Roesje am 03.02.2022 um 10:42:

 

Moin

Eine GbR kann gewerberechtlich nicht wirklich an- und abgemeldet werden. Sie hatten dann (im besten, rechtlich korrekten Falle) zwei Anmeldungen der Gesellschafter A + B.

B hat dann vor 1 Jahr wegen seinem Austritt seine Anzeigepflicht zur Abmeldung missachtet.

C hat dann vor 1 Jahr wegen seinem Eintritt seine Anzeigepflicht zur Anmeldung missachtet.

Diese zwei Owis zweier unterschiedlicher Gewerbetreibender können geahndet werden und Sie können die Anzeigepflichten verwaltungsrechtlich durchsetzen.

Jetzt kommt es darauf an, ob die GbR auch gewerberechtlich korrekt in Ihrem Gewerberegister erfasst ist. Also 2 Gewerbemeldungen, oder nur eine (was falsch wäre)?


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