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Geschrieben von Hope2022 am 24.01.2022 um 11:17:

  Anmeldepflicht Halten von Kapitalanlagen

Wenn der Gegenstand des Unternehmens: die Erfüllung von Verpflichtungen aus Versorgungszusagen einschließlich aller in diesem Zusammenhang unmittelbar oder mittelbar erforderlichen Geschäftstätigkeiten wie die Verwaltung und die Auszahlung von Betriebsrenten sowie das Halten von Kapitalanlagen aller Art und die Verwaltung eigenen Vermögens ist - ist dies dann Anmeldepflichtig?
Die Veraltung eigenen Vermögens fällt nicht unter den Gewerbebegriff, bei den anderen Gegenständen des Unternehmens bin ich mir unsicher und würde mich über Hilfe freuen. Vielen Dank



Geschrieben von Hope2022 am 27.01.2022 um 10:35:

  RE: Anmeldepflicht Halten von Kapitalanlagen

Leider hat niemand geantwortet - hat jemand eine Idee?



Geschrieben von Civil Servant am 27.01.2022 um 14:58:

 

Hallo,

ich würde die Fa. anschreiben und um Schilderung eines typischen Geschäftsvorfalls bitten, der unter den ersten Teil der Tätigkeit fällt, denn wenn Verpflichtungen erfüllt werden, stellt sich die Frage, wie, wann und warum diese eingegangen worden sind. Das dürfte (etwas) Licht ins Dunkel bringen.

Kleiner Tipp bzw. ein Bitte: Solche Fragen bevorzugt im internen Forenbereich posten.




Geschrieben von Hope2022 am 10.02.2022 um 07:32:

 

Wo habe ich die Wahlmöglichkeit zw. intern und externem Forum?



Geschrieben von Civil Servant am 10.02.2022 um 08:23:

 

Moinsen,

Hauptseite rechts unten. Kasten: "Mitarbeiter von Behörden ..."


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