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Geschrieben von FS92 am 14.01.2022 um 12:42:

Text Reisegewerbe Flohmarkt Verkauf Sonntags (Bayern)

Hallo an alle Leser,

kurz zum Hintergrund:
Ich habe seit 03/2020 ein stehendes Gewerbe als B2B-Dienstleister (technische Berechnungen). Seit 11/2021 habe ich das stehende Gewerbe per Gewerbeummeldung um eine Tätigkeit mit ungefährem Wortlaut "An- und Verkauf neue und gebrauchte Konsumgüter, v.a. Elektronik, v.a. auf Flohmärkten/Trödelmärkten" erweitert. Hintergrund war die Absicht, auf Flohmärkten Elektronik (Tablets etc.) anzukaufen und zu verkaufen. Zusätzlich habe ich 12/2021 eine Reisegewerbekarte beantragt und ausgestellt bekommen, mit etwa gleicher Tätigkeitsbeschreibung ("An und Verkauf [...], wie oben).
Ich wohne in Bayern, sodass ich vom eher strengen bayerischen Ladenschlussgesetz betroffen bin.
Zur steuerlichen Seite, falls relevant, beide Tätigkeiten laufen bis auf Weiteres als "Kleingewerbe" unter der entsprechenden Umsatzgrenze. Bestätigung bzgl. Befreiung von der Führung des Umsatzsteuerhefts vom Finanzamt habe ich, genauso deren OK bgzl. meinem System zum Dokumentieren von An- und Verkäufen über Eigenbelege mit eindeutigen IDs und Quittungen ab ca. 100€.

Meine Fragen:
1) Darf ich in Bayern sonntags gewerblich verkaufen auf Flohmärkten, soweit es von der jeweiligen Gemeinde nicht ausdrücklich untersagt ist? In meiner Heimatgemeinde sind etwa Gewerbetreibende auf Sonntags-Flohmärkten ausgeschlossen. Oder darf ich generell nicht sonntags verkaufen wegen dem Ladenschlussgesetz?
2) Habe ich sonst etwas Gravierendes übersehen/vergessen, das euch auffällt?

Ich habe selbst schon in der Gewerbeordnung und im Ladenschlussgesetz gelesen, bin mir aber nach wie vor nicht ganz klar, ob meine beabsichtigte Tätigkeit sonntags nun erlaubt ist, oder nicht. Im Forum habe ich ebenfalls keinen ähnlichen Beitrag gefunden.

Vielen herzlichen Dank im Voraus für das Lesen und eure Antworten smile

Liebe Grüße,
Florian


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