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Geschrieben von Sandra am 05.01.2022 um 13:23:

  Betriebsfortführung / Gewerbemeldung

Liebe Mitstreiter,

hier ist mal wieder euer Schwarmwissen gefragt, stehe nämlich etwas auf dem Schlauch Weißnicht

Folgender Sachverhalt:

Das Unternehmen "AB", Inhaber Hr. X, ist hier seit Jahren gewerblich gemeldet. Das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen. Der Inhaber, Hr. X, verstarb vor einigen Jahren, der Sterbefall wurde dem Gewerbeamt nicht angezeigt, die Erbengemeinschaft führte das Unternehmen fort. Nun trudelt eine Gewerbeabmeldung der Erbengemeinschaft ein. Eine Erbengemeinschaft war hier jedoch nie gewerblich gemeldet.

Ich habe zur Klärung das Sachverhalts eine HRA-Auszug angefordert, dort ist auch nie eine Änderung erfolgt. Als Inhaber ist dort immer noch der verstorbene Hr. X registriert.

Hat hier jemand eine Idee wie hier zu verfahren ist

Grüße aus dem nasskalten Hessen,
Sandra



Geschrieben von Civil Servant am 06.01.2022 um 10:10:

 

Guten Morgen,

anscheinend ist hier von einem e. K. die Rede, andernfalls gibt es den Inhaber ja nicht.

Der Sachverhalt ist ja aus zwei Blickwinkeln zu betrachten:

1.
Was hat die Gewerberegister zu erfolgen?
Das soll die Wahrheit abbilden. Von daher kommt die Rückwirkende Anmeldung der GbR und dann deren Abmeldung in Betracht.

2.
Die verspätete Anmeldung stellt natürlich eine Owi dar. Hier würde ich mit den Erben sprechen. Die sind sicherlich davon ausgegangen, dass man beim Gewerbeamt Bescheid weiß, schließlich weiß das Standesamt ja (möglicherweise) auch davon. Dass beide Stelle ziemlich deutlich getrennt voneinander sind und datenschutzrechtlich die eine Stelle nichts von der anderen wissen darf ( ), erschließt sich außenstehenden und juristisch nicht gebildeten Leuten logischerweise nicht. Deswegen ist das Verhängen einer Geldbuße in so einem Fall m. E. nicht zwingend.

Gruß aus dem Lahntal


Kleine Empfehlung: Fallbesprechungen besser im internernen Forenbereich anbringen.


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