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--- Verwaltungsvorschrift Titel IV GewO auch für andere Bundesländer? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=18201)


Geschrieben von PRCelle am 30.12.2021 um 12:21:

Fragezeichen Verwaltungsvorschrift Titel IV GewO auch für andere Bundesländer?

Moin

Mein erster Post, hoffentlich im richtigen Forum etc... smile

Ich sitze seit neuestem im Ordnungsamt (Landkreis) und bin nun der neue SB für Marktfestsetzungen.

Es gibt für diese eine Marktgewerbe-Vollzugsverwaltungsvorschrift (MarktgewVwV). Die wurde hier im Forum auch öfters mal erwähnt, gerade auch, was z.B. "Vielzahl von Anbietern" bedeutet. Beim Nachlesen in Beck-Online sind mir allerdings zwei Sachen aufgefallen:




Inwieweit ist diese VwV also für mich anwendbar? Kann ich, als Nicht-Hesse, diese analog für mich anwenden, und wenn ja - woraus ergibt sich das? Zumal sie nicht mehr gilt.
Oder wird sie von euch nur als eine Art "Stütze" genutzt?

Ich tue mich persönlich etwas schwer damit, wenn ich hinterher eine Entscheidung mit der VwV begründen muss oder diese als "Richtwert" hinzunehme, obwohl ich diese (nach meiner Auffassung) gar nicht heranziehen darf, mangels Zuständigkeit sowie Rechtskraft.

Danke vorab! smile

LG



Geschrieben von SteBa am 30.12.2021 um 15:53:

  RE: Verwaltungsvorschrift Titel IV GewO auch für andere Bundesländer?



Willkommen im Forum

Für Behördenmitarbeiter gibt es hier auch den nicht-öffentlichen Bereich, einfach mal den Zugang beantragen. Dort findet man oft noch mehr nützliche Informationen.

Ansonsten ist eine Verwaltungsvorschrift i.d.R. nur für den internen Gebrauch in der Verwaltung und entfaltet keine Außenwirkung, darauf alleine kann man keine Entscheidungen stützen. Meist gibt es eine Muster-Verwaltungsvorschrift, aber nicht alle Bundesländer konkretisieren diese für sich. Sie kann aber als Anhaltspunkt für die Einschätzung und Bearbeitung eines Falles dienen.
Besser sind da allerdings die einschlägigen Kommentierungen zur Gewerbeordnung, Erlässe des eigenen Bundeslandes und/oder Gerichtsurteile.

Wie gesagt, falls Du Fragen zu einem konkreten Fall hast, kannst Du diesen gerne etwas ausführlicher im nicht-öffentlichen Bereich posten.

Viele Grüße

SteBa



Geschrieben von Civil Servant am 02.01.2022 um 10:33:

 

Die gute VV ist offenbar eine Muster-VV, die aus der Quelle des BLA Gewerberecht stammt und deswegen nicht auf Hessen beschränkt ist. Und wenn es so wäre: Die GewO ist Bundesrecht. Ein unterschiedliches Verständnis der gleichen Norm in den jeweiligen Ländern ist abwegig. Etwaige unterschiedliche Rechtsauffassungen räumt der BLA Gewerberecht eigentlich immer aus.

Man kann sich also gut und gerne an ihr orientieren. Weil sie nur die Verwaltung bindet und die Materie - hier also der Titel IV GewO - in all den Jahren nicht wirklich geändert wurde, hat sie trotz abgelaufenen Haltbarkeitsdatums aber nichts an inhaltlichem Gewicht verloren.


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