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Geschrieben von eisbaerin.289 am 20.12.2021 um 15:00:

  Erweiterung der Ladenöffnungszeiten

Ein freundliches Hallo in die Runde!!

Hat zufällig jemand bereits Anfragen einer "Unternehmensgruppe im Großhandel mit Produkten der Befestigungs- und Montagetechnik" erhalten, die die Eröffnung eines 24h-Shops (montags - freitags 17 Uhr bis 6 Uhr und samstags 24 hours) betreffen? So sollen die Ladenöffnungszeiten mittels Automation für die Kunden auf "rund um die Uhr" erweitert werden.
Nach meiner Auffassung ist dies laut Ladenöffnungsgesetz nicht möglich.

Feuer frei - ich bin auf Eure Rückmeldungen gespannt und bedanke mich bereits dafür! Danke



Geschrieben von na76 am 20.12.2021 um 15:22:

  RE: Erweiterung der Ladenöffnungszeiten

Hier dürfte in den fraglichen Zeiten ausschließlich an Gewerbekunden verkauft werden.
Damit handelt es sich um eine Großhandelsverkaufsstelle.

Großhandelsverkaufsstellen stellen bei uns keine Verkaufsstellen im Sinne des Ladenschlussgesetzes dar.

In Zmarzlik/Roggendorf, Kommentar zum Ladenschlussgesetz, § 1 Randnummer. 18 heißt es….……
„Ein Verkauf an jedermann ist zu verneinen, wenn zu der Einrichtung auf Grund sachlicher Erwägungen nur ein genau abgegrenzter Personenkreis Zutritt hat, insbesondere wenn der Zutritt an eine bestimmte Eigenschaft gebunden ist, z. B. als Wiederverkäufer oder Großverbraucher zur Großhandelsverkaufsstelle.
Jedoch unterliegt auch eine Großhandelsverkaufsstelle dem Ladenschlussgesetz, wenn sie Waren auch privaten Letztverbrauchern nicht nur gelegentlich verkauft, ferner, wenn sie Wiederverkäufern, gewerblichen Verbrauchern und Großverbrauchern auch Waren zur Deckung ihres betriebsfremden Eigenbedarfs verkauft und der Umsatz mit diesen Waren im Verhältnis zum Gesamtumsatz der Verkaufsstelle des Großhandels die Toleranzgrenze von 10 % überschreitet.“

Die IHK Dortmund weist auf ihrer Internetseite auch darauf hin, dass reine Großhandelsbetriebe nicht als Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungszeitenrechts gelten, da kein Verkauf an jedermann erfolgt. Der Zugang muss allerdings in geeigneter Weise kontrolliert werden.

Ich würde dazu im Rahmen einer einheitlichen Bearbeitung die geschätzte Rechtsauffassung der Fachaufsichtsbehörde einholen.



Geschrieben von SteBa am 27.12.2021 um 13:00:

  RE: Erweiterung der Ladenöffnungszeiten



Wir haben hier in Ba-Wü gerade einen ähnlichen Fall mit Lebensmittelläden, welche als SB-Läden (keine Automaten!) von Montag bis Sonntag geöffnet haben. Die Begründung des Gewerbetreibenden: Die Ladenöffnungszeiten dienen dem Arbeitsschutz. Da aber keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, müsse man sich nicht dran halten. Na ja...

Davon mal abgesehen, dass das Sonn- und Feiertagsgesetz hier auch noch eine Rolle spielen dürfte, befindet sich die Angelegenheit aktuell in dringender Klärung bei unserem Wirtschaftsministerium. Man darf auf die Antwort gespannt sein.

Ich kann das Ergebnis dann gerne hier einstellen.

Viele Grüße

SteBa



Geschrieben von eisbaerin.289 am 27.12.2021 um 15:36:

  RE: Erweiterung der Ladenöffnungszeiten

Hallo,

an dem Ergebnis wäre ich interessiert - vielen Dank für das Angebot!!

Viele Grüße zurück!



Geschrieben von domar am 28.12.2021 um 08:14:

 

In Hessen ist dies mittlerweile auch in aller Munde und die Firma hat eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Gießen eingereicht. Mehr wissen wir aktuell noch nicht.

Aufgrund einer Umfrage des hessischen Sozialministeriums befürworten die Mehrheit der Länder, dass es sich um eine Verkaufsstelle handelt.

Man möchte bei uns abwarten was das Verwaltungsgericht dazu sagt.



Geschrieben von Puz_zle am 03.01.2022 um 05:59:

  24/7 - Verkaufszeiten zulässig?

Moin

in seiner Kabinettssitzung am 27. Juli 2021 hat sich beispielsweise die Bay. Landesregierung bereits gegen die Zulässigkeit der Öffnung von „digitalen Kleinstsupermärkten“ an Sonn- und Feuertagen ausgesprochen >

Eine ähnliche Thematik hatten wir übrigens bereits von 15 Jahren im Thread > Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe behandelt.



Geschrieben von Ralf Wichterich am 02.03.2022 um 07:51:

 

Sorry!

Habe gerade erst gesehen, dass mein Post im allgemeinen Bereich erschien.


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