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Geschrieben von Kippi am 18.11.2021 um 11:59:
Glücksspiel
Hi,
mich interessiert, ob das Betreiben eines Glücksrads (einmalig zum Tag der offenen Tür) einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf. Keine Lose, nur drehen gegen Entgelt. Begünstigter der Einnahmen ist ein gemeinnütziger Verein.
Geschrieben von tfis am 18.11.2021 um 17:14:
Kommt drauf an.
Frag' mal bei deinem zuständigem Amt. Die MÜSSEN das wissen.
Geschrieben von PeterSt am 18.11.2021 um 18:51:
RE: Glücksspiel
Zum Beispiel für das Land Berlin sollte
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