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Geschrieben von Hochi89 am 26.10.2021 um 14:55:

  UG - neue GFin nicht erreichbar

Guten Tag,

ich habe einen Fall vorliegen, wo ich wohl einmal gerne auf eure Erfahrungen aus der Praxis zurückgreifen würde:

- Geschäftsführer A von der XYZ UG hat den gewerblichen Betrieb seiner UG zum 25.06.2021 abgemeldet. Die UG war zuletzt an seiner Privatanschrift angemeldet.
- Im HRB wird zum 12.07.2021 der Geschäftsführer A ausgetragen und Geschäftsführerin B als neue Geschäftsführerin eingetragen. Die letzte bekannte Geschäftsanschrift ist dort ebenfalls die o.g. Privatanschrift des ehemaligen Geschäftsführers A.
- Anfragen von Behörden zu dieser XYZ UG.
- Daraufhin schreiben wir die UG an der o.g. Anschrift (z. Hd. der neuen Geschäftsführerin an), diese Schreiben kommen allerdings zurück. Auch unsere Besuche durch den Außendienst blieben erfolglos und geben keinen Hinweis auf einen weiteren gewerblichen Betrieb an der Adresse.
- Problematisch wird das ganze dadurch, dass die neue Geschäftsführerin Polin ist und wir keine Adresse haben.

Auch wenn wir keinen tatsächlichen gewerblichen Betrieb feststellen konnten, macht mich die Eintragung im HRB skeptisch. Ich sehe jedoch aktuell keine Möglichkeit mehr, die neue Geschäftsführerin durch weitere Maßnahmen (Anhörung, Zwangsgeld) zur Anmeldung zu bringen.
Habt ihr noch Ideen oder eigene Erfahrungen?



Geschrieben von Ullrich am 27.10.2021 um 10:33:

  RE: UG - neue GFin nicht erreichbar

Hallo,

warum soll die UG mit Zwang zur Anmeldung gebracht werden? Nur weil eine Eintragung im Handelsregister vorhanden ist?

Eine Anmeldung hat doch nur dann zu erfolgen, wenn die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit festgestellt wird. Und das haben Sie nach Vorortkontrolle verneint. Also sehe ich keinen Grund für Ihr weiteres Handeln.

Das Handelsregister sagt doch nur aus, dass eine Firma gegründet und nunmehr eingetragen ist. Aber ob sie bereits tätig ist, geht daraus nicht hervor. Ebenso kann eine Firma im HR eingetragen sein, welche z.B. unter die Befreiungstatbestände des § 6 GewO (Urproduktion, Ingenieurbüro usw.) fällt und gar nicht anzeigepflichtig ist.

Also: nicht jeder Eintrag im HR zieht automatisch eine Gewerbeanmeldung nach sich.


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