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Geschrieben von IT-Nerd am 15.10.2021 um 22:31:

  Freiberufliche Tätigkeit in Gewerbe "umwandeln"

Hallo zusammen,
ich bin aktuell angestellt und gehe nebenbei einer unterrichtenden freiberuflichen (online) Tätigkeit nach. Nun habe ich meinen Job gekündigt und möchte mich voll und ganz auf mein eigenes Business konzentrieren. Die freiberufliche Tätigkeit soll bestehen bleiben, allerdings werde ich auch Tätigkeiten nachgehen, welche als gewerbliche Tätigkeit eingestuft sind. Um den Aufwand möglichst gering zu halten würde ich anstatt einer Mischform die „Umwandlung“ in eine rein gewerbliche Tätigkeit (Einzelunternehmer) bevorzugen. Meine Frage hierzu: Wie gehe ich vor? Muss ich die freiberufliche Tätigkeit abmelden und anschließend ein Gewerbe anmelden oder kann man die freiberufliche Tätigkeit irgendwie konvertieren lassen?
Vielen Dank bereits jetzt.



Geschrieben von Delius am 18.10.2021 um 12:02:

 

Hallo aus Helmstedt

Die Frage gliedert sich in 2 Bereiche. Der erste Bereich betrifft den gewerberechtlichen Teil, nämlich Ihre zukünftigen gewerblichen Tätigkeiten, die Sie nicht näher ausführen. Weiterhin könnten auch schon Ihre unterrichtenden freiberuflichen (online) Tätigkeit durchaus jetzt schon gewerberechtliche relevant sein, da nur das benannte Unterrichtswesen nach § 6 Gewerbeordnung von der Gewerbeordnung ausgenommen ist. Nähere Einzelheiten und Definitionen hierzu erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.
Der andere angesprochene Bereich scheint beim Finanzamt zu liegen. Ihrer Fragestellung ist zu entnehmen, dass Sie den Ihrer Ansicht nach "freiberuflichen" Part Ihrer Tätigkeiten von den künftigen gewerblichen Tätigkeiten getrennt halten möchten. Da der Begriff des Freiberuflers im Finanzrecht anders definiert wird als im Gewerberecht, kann es durchaus sein, dass auch hier Ihr Gewerbeamt ins Spiel kommt. Deshalb stimmen Sie die Bereiche Finanzamt und Gewerbeamt miteinander mit entsprechenden Nachfragen ab.

Mit Grüßen aus Helmstedt


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