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Geschrieben von ratz.pforzheim am 13.10.2021 um 11:35:

  Freiberufler stellt Freiberufler an - ewerbe?

Hallo zusammen,

wir haben einen Fall vorliegen, bei dem drei bereits gemeinsam freiberuflich tätige Physiotherapeuten in Ihrer Praxis eine externe Osteopathin einstellen wollen. Die drei Herren haben auf Anraten Ihres Steuerberaters und nach Rücksprache mit dem Finanzamt eine GbR gegründet, da Sie für die Einstellung der "Mitarbeiterin" ein Gewerbe anmelden sollen/wollen.

Online habe ich Hinweise gefunden, dass ein Gewerbe vorliegen kann, wenn ein Freiberufler einen anderen Freiberufler anstellen will... aber wie das mit Google so ist natürlich ohne Rechtsgrundlage. Ich vermute also das kommt vielleicht aus dem Steuerrecht.

Wie sehen Sie den Sachverhalt? Würden Sie das Gewerbe im Bereich Gesundheitsberufe anmelden?

Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße!
Ratz



Geschrieben von EinQuantumRecht am 13.10.2021 um 12:01:

 

Moin Janine,

sehe das genauso wie bei freiberuflichen GmbH´s die ja auch nicht angemeldet werden müssen, solange alle Tätigkeiten freiberuflich sind.

VG
Simeon



Geschrieben von VeSa am 13.10.2021 um 14:24:

 

Moin

Wenn schon bei einer Beschäftigung von Personen ein Gewerbe anzumelden wäre müsste nahezu jeder Freiberufler letztlich doch ein Gewerbe anmelden. Man denke nur mal an die Rechtsanwaltskanzleien, in denen regelmäßig mehr Rechtsanwaltsfachangestellte tätig sind als Anwälte.
Letztlich müssen wir uns an die Gewerbedefinition halten. Und nur weil Jemand anders bei mir arbeitet wird aus dem freien Beruf nicht auf einmal ein Gewerbe. So zumindest meine Meinung.

Viele Grüße
VeSa



Geschrieben von Roesje am 13.10.2021 um 15:21:

 

Ganz klar keine Gewerbeanmeldung.

Es wird nach der GewO auf die Tätigkeit abgestellt (Eine gewerbliche Tätigkeit ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit.)

Heil- sowie Heilhilfsberufe sind nach § 6 GewO von dieser ausgenommen.

Was das Steuerrecht sagt, hat für uns keine Bewandnis, allerhöchstens Indizwirkung.



Geschrieben von B.R. am 14.10.2021 um 23:41:

 

Osteopath ist keine Berufsbezeichnung.


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