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Geschrieben von Kobe88 am 30.09.2021 um 14:46:

  Marktfestsetzung erteilen oder nicht

Guten Tag,

ganz einfach gefragt: Gibt es Veranstaltungen wo keine Marktfestsetzung benötigt wird?
Wenn ja, bitte Beispiele aufzählen großes Grinsen
Würde zum Beispiel eine reine Tanzveranstaltung dazu zählen?

Danke



Geschrieben von SteBa am 30.09.2021 um 16:01:

  RE: Marktfestsetzung erteilen oder nicht



Die Festsetzung von Marktveranstaltungen richtet sich nach § 69 GewO i.V.m. §§ 64 ff GewO.
Erfüllt die geplante Veranstaltung keine dieser Kriterien, kann sie auch nicht festgesetzt werden.

Eine Festsetzung ist kein muss. Eine Veranstaltung ohne amtliche Festsetzung ist dann einfach eine private Veranstaltung. Allerdings gelten für solche Veranstaltungen dann z.B. auch keine Marktprivilegien.

Sofern zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz notwendig ist, könnte diese bei nicht-festgesetzten Veranstaltungen evtl. schwieriger zu bekommen sein.

Reine Tanzveranstaltungen fallen in der Regel nicht unter die festsetzungsfähigen Veranstaltungen nach der Gewerbeordnung. Hier sind aber evtl. andere Vorschriften (z.B. Gaststättenrecht, Immissionsschutz, etc. pp.) zu beachten.
Und in diesen Zeiten ist natürlich auch immer die aktuelle Coronaverordnung zu beachten.

Viele Grüße

SteBa



Geschrieben von Kobe88 am 30.09.2021 um 16:09:

  RE: Marktfestsetzung erteilen oder nicht

Moin

Klasse, Danke für die Info. Im Großen und Ganzen habe ich auch mit dieser Antwort gerechnet.

Trotzdem herzlichen Dank für die Bestätigung.

Danke Danke Danke



Geschrieben von AmtsMatz am 01.10.2021 um 09:14:

 

Durch die Festsetzung erhält der Veranstalter Marktprivilegien; Sonntagsverkauf, größtenteils Wegfall der Reisegewerbekartenpflicht einzelner Teilnehmer, etc.

Dass eine Veranstaltung ohne amtliche Festsetzung dann einfach eine private Veranstaltung wäre, verstehe ich aber nicht? Ein Wochenmarkt ohne Festsetzung ist ja keine Privatveranstaltung!?



Geschrieben von SteBa am 01.10.2021 um 10:16:

 

Hallo,

das ergibt sich u.a. aus der Kommentierung von Landmann/Romer Gewerbeordnung, Vor § 64 RN 5 ff.

Ein Wochenmarkt erfüllt ja aber in der Regel alle Voraussetzungen für die Festsetzung und mir ist bislang auch noch kein Wochenmarkt untergekommen, der keine Festsetzung hat.



Geschrieben von AmtsMatz am 01.10.2021 um 10:33:

 

OK, Privatmarkt Weisse Flagge

Wir haben hier zwei Märkte ohne Festsetzung, alle Teilnehmer haben Reisegewerbekarten, es ist wochentags, Marktprivilegien sind scheinbar uninteressant.

Schönes Wochenende


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