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Geschrieben von Wittgensteiner am 13.08.2021 um 09:37:

  Flohmarkt mit 45 - 55 Ständen

Hallo,

folgender Antrag liegt mir vor:

Durchführung eines Flohmarktes mit 45 - 55 Ständen (Schätzung des Veranstalters).

Es soll nur Trödel und Gebrauchtes angeboten werden - laut Veranstalter keine Neuware.

Standgebühr: 10 € pro Meter pro Tag

Ob es sich bei den Teilnehmern des Marktes um private oder gewerbliche Anbieter handelt ist mir nicht bekannt.

Veranstaltungstag- und Ort sind noch nicht bekannt.

Der Verkauf von Speisen und Getränken (alkoholfrei) ist ebenfalls beabsichtigt.

Da der Anbieter mit der Veranstaltung einen Gewinn erzielen möchte, beabsichtigte ich eine Festsetzung des Marktes im Sinne von § 68 Abs. 2 GewO (Anbieten von Waren aller Art).

Ich habe die Absicht folgende Unterlagen anzufordern:

1. Bestätigung des Standplatzeigentümers / Mietvertrag
2. vorläufiges Anbieter / Ausstellerverzeichnis
3. polizeiliches Führungszeugnis
4. Auszug GZR
5. akuteller Nachweis, dass ein Gewerbe als Marktveranstalter besteht

Ist die Anforderung der Unterlagen angemessen oder bzgl. Ziffer 4 + 5 überzogen?

Welche Unterlagen sollten noch angefordert werden? Evtl. ein Nachweis über den Abschluss einer Versicherung?

Welche Behörden sind / sollten im Anhörverfahren beteiligt werden?

Gruß aus Wittgenstein



Geschrieben von J. Simon am 18.08.2021 um 14:49:

 

Hallo Wittgensteiner,

schau doch einfach mal in den Kommentar zu § 69 GewO und die Marktgewerbe VwV.

Da steht alles drin. Die Punkte 1. bis 5. sind zu erfüllen und noch einiges mehr


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