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Geschrieben von Bürgerbüro OHZ am 05.08.2021 um 14:39:

  Handel mit Kryptowährung

Hallo zusammen,

ich habe heute meine erste Online-Gewerbeanzeige mit der Tätigkeit "Handel mit Onlinespiel-Gütern und Kryptowährungen" bekommen.

Gibt es bereits Erfahrungen diesbezüglich im Forum, an denen ich mich orientieren könnte?

Braucht man ggf. Erlaubnisse? Geht das überhaupt?

Viele Grüße aus dem Norden, das Bürgerbüro-Team aus Osterholz-Scharmbeck



Geschrieben von jascha am 06.08.2021 um 06:57:

  Kryptowährung

Moin,

da wir hier nicht die nötige Fachkompetenz haben, haben wir die Antragsteller immer an die BaFin zur Klärung verwiesen

Gruß aus LU



Geschrieben von na76 am 02.12.2021 um 09:47:

großes Grinsen RE: Kryptowährung

Hallo in die Runde ..................Gibt es zu Gewerbeanzeige mit Kryptowährungen (Bitcoin-Mining) neue Erkenntnisse?
Haben bei uns den ersten Fall.
Hat jemand schon solche Gewerbe angemeldet?
Grundsätzlich erscheint es zulässig.
Ich stelle mir zusätzlich die Frage, wie die Finanzaufsicht ihren Aufgaben dort nachkommen möchte.



Geschrieben von LahnI am 10.02.2022 um 15:20:

  RE: Kryptowährung

Habe jetzt auch die erste Gewerbeanmeldung zum Handel mit Kryptowährungen.
gibt es bereits neuen Informationen dazu? Was meinte die Bafin dazu.

Habe das Hinweisschreiben zwar gelesen, aber

Regnerische Grüße aus dem Schönen Land Brandenburg

Lahn



Geschrieben von Civil Servant am 11.02.2022 um 22:25:

 

N'Abend zusammen,

wenn jemand Kryptowährungen an- und wieder verkauft, tut es des gleiche wie jemand, der Aktien kauft und verkauft. Er legt Geld an, betreibt die Verwaltung eigenen Vermögens.

In Fällen wie Ihr die schildert, muss eigentlich immer nachgefragt werden:

Tust Du das auf eigene Rechnung?
- Wenn ja, Verwaltung eigenen Vermögens.

Verwahrst Du Bitcoin & Co. in einer Wallet für Dritte?
- Wenn ja, kommt die BaFin ins Spiel.

Bitcoin-Mining - also das Schürfen von Kryptos - ist wieder ein anderer Fall. Da traue ich mir kein Urteil zu. Da kann ich nur sagen, dass eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Das kann die Sache zu einem Gewerbe machen. Fraglich ist halt, ob eine Erlaubnis nach Bank-, Kreditwesen- oder Kapitalanlagerecht erforderlich ist.


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