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Geschrieben von Sawasdee am 15.07.2021 um 20:56:

  Gewerbeanmeldung vordatieren

Hallo Forum,

darf eine Gewerbeanmeldung vordatiert werden?

Meine Frau will einen Thai-Massage-Studio eröffnen und das angemietete Objekt befindet sich noch im Umbau, da zuvor eine Nutzungsänderung beantragt werden musste.

Voraussichtliche Eröffnung ist hoffentlich am 1.9.2021. Darf man die Gewerbeanmeldung jetzt vordatieren, z.B. auf den 1.6.21, da ja schon im Vorfeld Materialien gekauft wurden und Kosten entstanden sind?

Zudem soll es zunächst noch als Kleingewerbe laufen und man könnte das ja dann über die sechs Monate aufteilen?

Wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Gruß Heinz



Geschrieben von Thomas Mischner am 16.07.2021 um 07:42:

 

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