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Geschrieben von Speedy007 am 12.07.2021 um 14:40:

  GbR mit verschiedenen Tätigkeiten

Hallo zusammen.

Habe folgende Situation: 3 Einzelunternehmer, bereits angemeldet, möchten eine GbR gründen. Diese 3 Gesellschafter haben aber nicht alle dieselben Tätigkeiten angemeldet. Diese weichen teilweise voneinander ab, wobei es aber auch ähnliche oder gleiche Tätigkeiten bei den Gesellschafter gibt. Kann man hier, obwohl die Tätigkeiten insgesamt nicht absolut identisch sind eine gemeinsame GbR anmelden oder müssen die Tätigkeiten erst auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden um die GbR als solche anzumelden.
Ich habe hierzu nichts konkretes im Forum gefunden. Auch im Kommentar bin ich dazu nicht fündig geworden.

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

Grüße



Geschrieben von HBinder am 13.07.2021 um 13:59:

  RE: GbR mit verschiedenen Tätigkeiten

Hallo,

eines der wesentlichen Elemente gemäß § 705 BGB ist die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Dies lässt sich auch aus den Kommentierungen zu § 705 entnehmen. Deshalb würde ich sagen, dass die drei ihre Tätigkeit auf einen gemeinsamen Nenner bringen müssten.

Grüße
HBinder



Geschrieben von Speedy007 am 13.07.2021 um 15:39:

  RE: GbR mit verschiedenen Tätigkeiten

Vielen Dank für die Antwort.

Der gemeinsame Zweck ist da schon vorhanden da die 3 Gesellschafter in einer Agentur tätig sind und auch gemeinsame Tätigkeiten ausüben. Wobei der eine z.B. eine Erlaubnis nach § 34 c bzw. § 34 i GewO besitzt und der oder die anderen nicht. Somit kann die eine Person Tätigkeiten nach § 34 c etc. ausführen und die andere natürlich nicht. Der gemeinsame Zweck wäre nur zu erreichen, wenn der, der im Besitz der Erlaubnispflichtigen Tätigkeit ist, diese abmelden würde oder die anderen diese Erlaubnis beantragen würden.

Danke schon einmal für die Mithilfe.

Viele Grüße



Geschrieben von Roesje am 13.07.2021 um 15:51:

 

Ich hatte schon mal so einen "Mischfall", bei dem 2 Gesellschafter Immobilienvermittlung und sonst. Bürotätigkeiten über eine GbR gemeinsam ausüben wollten. Da nur ein Gesellschafter im Besitz des 34c war, der andere nicht, habe ich das in dem Fall so gelöst, dass bei beiden die erlaubnisfreien Tätigkeiten standen, aber nur bei dem Erlaubnisinhaber die erlaubnispflichtige Tätigkeit, damit klar wurde, dass auch nur der Gesellschafter darf.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 14.07.2021 um 09:03:

  GbR mit verschiedenen Tätigkeiten

Guten Morgen,
bei uns wäre es so, dass jeder die entsprechende Erlaubnis haben muss, wenn er die Tätigkeit anmelden will... oder sie müssen halt einzeln anmelden...die Geschichte, dass bei zwei die erlaubnispflichtige Tätigkeit nicht drin steht und nur bei dem einen und trotzdem der Verweis auf die GbR gemacht wird, halte ich persönlich für nicht "gut"



Geschrieben von EinQuantumRecht am 14.07.2021 um 15:05:

 

Moin ,

da gewerberechtlich ja jeder ein Einzelunternehmen betreibt, nehmen wir zwei Meldungen in unser Gewerberegister auf und verknüpfen diese. Dann macht es auch keine Probleme mit den unterschiedlichen Tätigkeiten.

VG



Geschrieben von Civil Servant am 15.07.2021 um 09:28:

 

Moin,

ich würde diesen Thread bevorzugt im internen Forenbereich sehen wollen.

Beste Grüße



Geschrieben von Speedy007 am 16.07.2021 um 12:32:

 

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.

Viele Grüße


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