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Geschrieben von Thomas Müller am 11.04.2007 um 10:19:

  Durchführungspflicht von Jahrmärkten § 69 Abs. 2 GewO

Ich möchte gern wissen, ob jemand Erfahrungen mit der zwangsweisen Durchsetzung von festgesetzten Jahrmärkten hat. In meinem Bereich besteht eine Dauerfestsetzung und der Veranstalter will die Veranstaltung in diesem Jahr ausfallen lassen.


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