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Geschrieben von NUK-Harburg am 09.07.2021 um 12:07:

  Fiskal Daten GGSG / Auswertung

Hallo zusammen ,

kann mir hierbei mal bitte jemand auf die Sprünge helfen :

Die Fiskaldaten der “Geld Gewinn Spiel Geräte” werden ja mit den V2 Geräten seit 11.2018 zum Export auf USB Sticks angeboten .

Sollte man nun nicht in “ GoBD “ konforme Abrechnungs- Software investiert haben, sondern einfach nur die Fiskaldaten auf einen USB Stick kopiert bzw. gesichert haben,

WIE KÖNNEN DIE STEUERBEHÖRDEN DANN IM ANSCHLUSS DIESE DATEIEN AUSWERTEN ???

Müssen diese dann die IDEA Software benutzen, um diese Daten auswerten zu können ?

Bin ich als Automaten Aufsteller:in verpflichtet diese Daten in einem Dateiformat zur Verfügung zu stellen, welche die Behörde verlangt ?

Was ist dann mit dem originalen Fingerabdruck , der Textur , der Authentizität ?

Die Daten mÜssten doch eigentlich so bleiben, wie diese vom Gerät erzeugt worden sind ? Oder nicht ?

Der VDAI bietet ja ein Software Tool zur Prüfung der Daten, aber wie verhält es sich rechtlich mit den Fiskaldaten, zum Beispiel im Falle einer BP ?

Danke für Infos

NUK Harburg ….



Geschrieben von PeterSt am 09.07.2021 um 18:44:

  RE: Fiskal Daten GGSG / Auswertung

Wie eine BP bei V2-Geräten im Details aussehen wird, das würde mich auch interessieren. Daher basieren meine folgenden Ausführungen auf einem noch unzureichendem Praxis-Wissen:

Dass ein BP die IDEA-Software samt dem für das Lesen der GSG-Fiskaldaten notwendigen (Input-)Filter nutzen wird, davon ist jedenfalls auszugehen.

Das VDAI-Testprogramm (vgl. Download-Link) dürfte nur zur groben Orientierung geeignet sein.

Nach meiner Meinung sollte man, und zwar bereits zum Auslesen der Fiskaldaten aus den GSGs, eines der professionellen Vernetzungsangebote der Hersteller verwenden, weil man dann sicher sein kann, dass keine Daten verloren gehen oder übersehen werden.

Wichtig ist, dass man die Daten nicht nur im GSG gespeichert lässt, weil die Daten dort, etwa im Fall eines von Vandalismus begleiteten Einbruchs, auf Dauer nicht sicher genug sind.

Kryptografisch verifizierbar sind die Daten allerdings bereits für sich allein.


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