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--- Spielhallen in BW. nun wieder offen ! (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17998)


Geschrieben von petergaukler am 05.06.2021 um 19:45:

  Spielhallen in BW. nun wieder offen !

Hallo,

in BW. gilt ab 7.6.2021/ corona update) generell wieder die Wiedereröffnung der Spielhallen ,

aber wie sehen die Hygieneregeln dann ab 7.6. aus ?

Gefunden habe ich nur dieses:

Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungs- und –annahmestellen oder Bowling- und Billardcenter dürfen wieder von 6 bis 22 Uhr öffnen. Dabei ist die Anzahl der Besucherinnen und Besucher auf maximal eine Person pro 2,5 Quadratmeter Gastraumfläche zu begrenzen. Die Plätze sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den sich an unterschiedlichen Spielautomaten oder Tischen befindlichen Personen gewährleistet ist. Rauchen ist generell nur außerhalb von geschlossenen Räumen gestattet.

WAS GILT ?

WER WEISS BESCHEID ?

Gruss p.g.



Geschrieben von gmg am 06.06.2021 um 07:22:

  RE: Spielhallen in BW. nun wieder offen !

MOIN PG,

die aktuellen Details zu den Bundesland BaWü ergeben sich aus dem nachfolgenden Artikel:

KLICK


Grüße



Geschrieben von petergaukler am 07.06.2021 um 14:08:

  RE: Spielhallen in BW. nun wieder offen !

hall0 gmg ,

alles klar und danke ,


gruss pg.


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