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Geschrieben von Jannes am 20.05.2021 um 08:41:

  Tätigkeiten bis ins kleinste Atom beschrieben

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

ich weiß nicht, was die Person antreibt, ob es vielleicht Paranoia ist, vielleicht falsche Berater, oder sonst irgendein Dreh den ich nicht verstehe.

Auf jeden Fall haben wir jetzt eine Anmeldung vorliegen, bei der zwar vier Hauptkategorien (Produktmarketing, Kundenberatung, Promotion, Internethandel) erkennbar sind, aber vor allem der Internethandel wird mit zwei kompletten DIN-A-4-Seiten beschrieben!
Das geht von Produkten des Baumarktes, über Babyprodukte, Lebensmittel, Münzen, Schuhen, Elektronik, Hörbücher bis Dekoartikel und wieder zurück.
Irgendwie irre.

Sollen wir dies alles im Gewerbeschein aufnehmen? Es erscheint vollkommen überzogen, zumal es sich nur um ein Kleingewerbe handeln soll.
Jedoch haben auch Mutter und Schwester solche übertriebenen Meldungen für sich abgegeben, jetzt wird aber mengenmäßig noch eins draufgesetzt.

Noch mal konkret: Gewerbeanmeldungen bis ins klitzekleinste Detail? Ich denke, die Nennung der Hauptkategorien mit einem Klammerzusatz wie insbesondere ... muss reichen.

Wegen der Elektroniksachen (über 40 € Warenwert), werden wir natürlich die zwei Führungszeugnisse verlangen.




Anmerkung
Niemand heißt hier wirklich Jannes.
Jannes ist eher eine Art Position in unserem Gewerbeamt. Man kennt das ja von den James-Bond-Filmen. Der Geheimdienst MI:6 hat einen Chef, der heißt immer M und einen Abteilungsleiter bei der Materialversorgung, der heißt immer Q. Wir hegen sogar den Verdacht, dass James Bond selbst nicht wirklich existiert, sondern dass der Arbeitsplatz mit der Nummer 007 immer wieder mit neuen Mitarbeitern besetzt wird.
Zum 1. März 2021 sollte der aktuelle Jannes gehen und kurz darauf sollte ein neuer Jannes kommen!
Die Nachfolge verzögert sich aber leider nun gewaltig.



Geschrieben von Roesje am 20.05.2021 um 13:21:

 

Also grds. würde ich solche Meldungen begrüßen, da eine detaillierte Beschreibung ja grds. im Sinne der GewO ist.

Man kennt es ja eher andersherum. Augen rollen

Wenn es zu konkret ist, also nicht bloß z.B. Küchengeräte, sondern dann Toaster, Waffeleisen, Löffel usw. auftauchen und sowas die Meldung aufbläht, würde ich das natürlich zusammenstreichen und auf Küchengeräte o.ä. , also die erforderlichen Kategorien umändern, aber ansonsten finde ich das top! Da haben Leute mal die Systematik der Gewerbeanzeige verstanden.

Applaus



Geschrieben von Jannes am 20.05.2021 um 14:53:

 

… aber dann gibt es da noch die Meinung der Damen aus Mainz, dass ein jedes Gewerbe einzeln angemeldet werden müsste. Wir verneinen das hier zwar, aber wenn ich dem so nachkäme, wären es hier 49 mal 40 €, also schlappe 1.960 €.



Geschrieben von Roesje am 20.05.2021 um 15:15:

 

Wenn eine Anmeldung abgegeben wird mit mehreren Tätigkeiten, wird eine Gewerbeanzeige gemacht mit den entsprechenden Tätigkeiten unter Ziffer 18 - und das natürlich so genau beschrieben wie möglich. Internethandel ist ja z.B. nichtssagend. Es muss ja aus der Anzeige hervorgehen, mit welchen Waren bzw. Warengruppen gehandelt wird. Wenn Gewerbetreibende dann von A-Z sämtliche Produkte anbieten, dann kommen die halt in die Anzeige.
Im Endergebnis hat man dann einen Gewerbebetrieb, der neben Marketing, Beratung auch Handel mit verschiedensten Waren betreibt und eine Meldung für 40€.

Kommt jetzt gleicher Unternehmer und möchte noch das Gewerbe "Hausmeisterservice" anbieten, was ja jetzt erst mal etwas ganz anderes ist, als sein Gewerbe "Marketing/Handel", dann ist es legitim (und meistens auch von den Gewerbetreibenden so gewünscht), dass der Gewerbebetrieb "Hausmeisterservice" völlig losgelöst vom Gewerbebetrieb "Handel" läuft, ergo: eine weitere Anmeldung, anstatt einer Ummeldung mit Erweiterung auf Hausmeister.

So habe ich die Damen aus Mainz immer verstanden.


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