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Geschrieben von SW2675 am 01.05.2021 um 20:01:

  Weiterbildungspflicht nach § 15b MabV

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir befassen uns zur Zeit mit der Ausgestaltung und Abforderung der Erklärung zur Weiterbildungspflicht. Dabei kommen ja ziemlich viele Fragen auf.

Erfolgt die Abforderung durch ein einfaches Aufforderungsschreiben oder durch Anordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung?
Erhebt ihr für die Überprüfung Kosten?
Lasst ihr euch weitere Unterlagen vorlegen?
Was macht ihr, wenn ein Makler die Erklärung nicht einreicht?
Ob die Nichtabgabe der Erklärung automatisch unter den Tatbestand der OWi nach § 18 Abs. 1 Nr. 11 MaBV fällt? Selbiger Sachverhalt bei Unterschreitung der 20 Stunden?
Wie verhaltet ihr euch, wenn der Makler daraufhin auf die Erlaubnis ganz oder teilweise verzichtet?

Es würde mich freuen, wenn ihr über eure bisherige Verfahrensweise berichten würdet.
Viele Grüße an alle.
SW


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