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Geschrieben von Jannes am 19.04.2021 um 14:25:

  Der Berufsbetreuer und die Restanten

Liebe Freunde aus der Exekutive,

Herr X war früher etwas größer im Bereich Berufsbetreuer aktiv. Schon längst ist er selbst deutlich im Rentenalter angelangt und hat jetzt nur noch drei Fälle, die er, so seine Bezeichnung, als "Restanten" verwaltet.
Leider ist Herr X jetzt umgezogen und wurde aufgefordert dementsprechend sein Gewerbe umzumelden. War früher recht günstig mit 10,23 €, kostet nun leider 40 €.

Sollen wir darauf bestehen?
Dafür spricht natürlich, dass er faktisch Gewerbetreibender ist und diese müssen eben Gewerbemeldungen abgeben, koste es was es wolle.
Dagegen spricht, dass ja keine neue Kundenanbahnung vorgesehen ist, sondern nur noch die drei letzten Fälle bis zu ihrem traurigen Ableben zu Ende verwaltet werden. Ein anderer Aspekt ist, dass auch Rechtsanwälte erst ab einer Betreuungszahl größer zehn die Verpflichtung haben ein Gewerbe anzumelden. Da liegt Herr X natürlich deutlich drunter.


Anmerkung
Niemand heißt hier wirklich Jannes.
Jannes ist eher eine Art Position in unserem Gewerbeamt. Man kennt das ja von den James-Bond-Filmen. Der Geheimdienst MI:6 hat einen Chef, der heißt immer M und einen Abteilungsleiter bei der Materialversorgung, der heißt immer Q. Wir hegen sogar den Verdacht, dass James Bond selbst nicht wirklich existiert, sondern dass der Arbeitsplatz mit der Nummer 007 immer wieder mit neuen Mitarbeitern besetzt wird.
Zum 1. März 2021 wird der aktuelle Jannes gehen und kurz darauf wird ein neuer Jannes kommen!



Geschrieben von Roesje am 20.04.2021 um 14:41:

 

Schwierig zu beurteilen, da es letztendlich auf das TBM der Gewinnerzielungsabsicht hinausläuft und ob man die noch bejahen kann, oder nicht.

Was verdient er denn so mit seinen "Restanten"?

Und wo kommt die Grenze bei den Anwälten her? Noch nie gehört.



Geschrieben von Jannes am 21.04.2021 um 15:42:

 

Gemäß dem Urteil OVG Münster, Beschluss vom 20.12.2011, 4 A 812/09 (Gewerbearchiv 2012, Seite 209) müssen Rechtsanwälte ihre Betreuertätigkeit gemäß § 14 GewO anzeigen!

Wie ich aber auch noch im Ohr habe, unterliegen sie mit den Gewinnen daraus aber nicht der Gewerbesteuer. Wo ich das her habe, weiß ich aber nicht mehr.



Geschrieben von Roesje am 21.04.2021 um 17:02:

 

Danke

Das die RAe anzeigen müssen, ist mir bekannt. Nur die Grenze von 10 Fällen hatte ich noch nie gehört. Mutmaßlich kommt sowas ja meistens aus dem Steuerrecht.
Es bleibt also bei der nervigen Einzelfallprüfung mit Gewinnerzielungsabsicht.


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