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Geschrieben von stmueller am 14.04.2021 um 12:20:

  Bewacherunternehmen Regelüberprüfung

Guten Tag,

ich bin ganz neu im Bewachungsgewerbe seit 01.04.2021.

Nun möchte ich zwei Bewacherunternehmen (Einzelunternehmen) regelüberprüfen.
Diese zwei Personen erhielten Ihre Unterrichtungen vor Jahren (1995 und 2005). Im Gesetz steht allerdings, dass der Unternehmer eine Sachkunde vorweisen muss.

Hat dieser nun Bestandsschutz oder müsste ich ihn auffordern noch nachträglich die Sachkunde nachzuweisen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Grüße
Stefanie Müller - Lahn-Dill-Kreis



Geschrieben von spreen am 14.04.2021 um 12:53:

  RE: Bewacherunternehmen Regelüberprüfung

Hallo Frau Müller,

zunächst einmal viel Erfolg auf der neuen Stelle.

Als Tipp darf ich Ihnen die BewachVwV nahelegen. http://www.csa-ffo.de/pdf/BewachVwV.pdf
Diese ist zwar nicht auf dem aller neuesten Stand, liefert jedoch viele wichtige Hintergrundinformationen. :-)

Zu Ihrer Frage:

Nach 7.3.3 BewachVwV ist seit dem 01.12.2016 eine Sachkundeprüfung für Gewerbetreibende vorgeschrieben. Weiter heißt es: Das Erfordernis, einen Sachkundenachweis vorzulegen, gilt nur für die Erlaubniserteilung ab 01.12.2016. Gewerbetreibende, die am 01.12.2016 bereits im Besitz einer Erlaubnis nach § 34a GewO sind, genießen Bestandsschutz und müssen nachträglich keinen Sachkundenachweis vorlegen.

Viele Grüße aus Köln



Geschrieben von spreen am 14.04.2021 um 13:26:

  RE: Bewacherunternehmen Regelüberprüfung

Hallo Frau Müller,

im Forum-Gewerberecht gibt es auch den nicht-öffentlichen Teil. Zu Erreichen über den Pfad

Forum-Gewerberecht >> nicht-öffentlicher Forenbereich >> Bewachungsgewerbe (nicht-öffentlich).

Darauf können dann nur Personen zugreifen, die Verwaltungsmitarbeitende sind. Im öffentlichen Teil ist der Zugriff von jedem möglich. Nur als kleine Info.

Viele Grüße aus Köln


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