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Geschrieben von petergaukler am 09.04.2021 um 13:18:

  Spielhallen Wieder Offen ! (saarland)

Wie der Automaten-Verband-Saar (AVS) informiert, sind die Öffnungsschritte an die Vorlage eines negativen Tests sowie Maßnahmen zu Hygiene und Kontaktverfolgung gebunden. Darüber hinaus wurde ein Drei-Stufen-Plan entwickelt: "Im Rahmen des Drei-Stufen-Plans des Saarland-Modells bleibt es in der 1. Stufe (grün) bei den bereits vor dem 6. April 2021 erfolgten Öffnungen und für die ab 6. April 2021 erlaubten Öffnungen sind Testpflicht, Kontaktnachverfolgung und Hygienemaßnahmen erforderlich. In der 2. Stufe (gelb) – bei einer Inzidenz von über 100 für drei Tage – wird die Testpflicht auf alle geöffneten Bereiche ausgeweitet (Einzelhandel, alle körpernahen Dienstleistungen, etc.). Ausnahmen davon wird es lediglich für Bedarfe der Grundversorgung geben, wie Lebensmittel oder Bankdienstleistungen oder medizinische Behandlungen. In der Stufe 3 (rot) – drohende Überlastung des Gesundheitswesens – werden alle Öffnungsschritte zurückgenommen und ein konsequenter Lockdown angeordnet."

Folgende Bedingungen sind laut AVS bei der Öffnung von Spielhallen zu beachten:

1. Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorlegen. Selbsttests kommt Beweiskraft nur zu, wenn sie vor Ort unter Aufsicht des Verantwortlichen durchgeführt werden, dabei ist eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Das heißt: Selbsttests von Gästen dürfen nur vor dem Spielhallen-Eingang unter Aufsicht des dafür verantwortlichen Mitarbeiters durchgeführt werden.

2. Ein Mindestabstand zu anderen Personen von eineinhalb Metern ist einzuhalten.

3. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen (OP- oder FFP2-Maske).

4. Eine Kontaktnachverfolgung der Gäste ist zu gewährleisten.

5. Die Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste ist dergestalt zu begrenzen, dass auf einer dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche pro 15 Quadratmeter nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Mindestabstandes von eineinhalb Metern sind vier Gäste unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig.

6. Die Spielhallenunternehmer haben für ihre Spielhallen entsprechend den spezifischen Anforderungen des Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.




pg.



Geschrieben von gmg am 26.04.2021 um 13:01:

  Spielhallen im Saarland wieder geschlossen

Saarland Spielhallen wieder geschlossen

Am 23. April 2021 ist das Vierte Infektionsschutzgesetz, die sogenannte „bundesweite Notbremse“, in Kraft getreten.

Grüße



Geschrieben von PeterSt am 29.04.2021 um 15:08:

  RE: Spielhallen im Saarland wieder geschlossen

Zitat:
Original von gmg:
Spielhallen im Saarland wieder geschlossen

Schade, so muss auf die erfüllten Bedingungen aus § 28 b Abs. 2 des novellierten Infektionsschutzgesetzes gewartet werden (BGBl. 2021 I Nr. 18, 22. April 2021):

Zitat:
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des Absatzes 1 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage.


Mal sehen, wie schnell der Druck der geimpften Möchtegern-Biergarten-Besucher zu stark wird ...



Geschrieben von petergaukler am 01.05.2021 um 12:03:

  RE: Spielhallen im Saarland wieder geschlossen

Hallo,

es soll ab Montag (3.5) Lockerungen f.Geimpfte geben , auch sind in wenigen Landkreisen die Werte unter 100 gesunken (ich glaube in MV.oder SWH.)

pg.


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