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Geschrieben von chhen am 30.03.2021 um 11:34:

  Wegzug während Antragstellung

Hallo Leute,

ich hätte folgende Frage:

Wenn der Antragsteller auf eine Erlaubnis nach § 34 c GewO während der Antragstellung verzieht (bisher liegt nur der Antrag und die Auskunft aus dem BZR vor), ist dann weiterhin die Behörde zuständig, bei welcher der Antrag gestellt wurde? Oder wechselt die Zuständigkeit zur neuen Behörde?
Die beiden Gemeinden befinden sich zudem in Rheinland-Pfalz (Wegzug-Gemeinde) und Baden-W. (Zuzug-Gemeinde).

Die Meinungen meiner Kolleginnen und Kollegen (unabhängig von der Berufserfahrung) weichen hierzu stark voneinander ab :-).

Vielen lieben Dank vorab und viele Grüße.



Geschrieben von Bendino am 30.03.2021 um 12:47:

  RE: Wegzug während Antragstellung

Da denke ich an § 3 Abs. 3 VwVfG, dass du das Verfahren zu Ende führen kannst, wenn es zweckmäßig erscheint und die nunmehr zuständige Behörde zustimmt.



Geschrieben von SteBa am 30.03.2021 um 13:26:

  RE: Wegzug während Antragstellung



Da der neue Lebensmittelpunkt bzw. der spätere Betriebssitz nun in Ba-Wü liegt, würde ich das Erlaubnisverfahren an die dort zuständige IHK abgeben. Vor allem, weil in dem Erlaubnisverfahren bislang noch nicht viel gelaufen ist und der Antragsteller noch diverse Unterlagen vorlegen muss.

Viele Grüße

SteBa



Geschrieben von SW2675 am 01.05.2021 um 19:50:

  RE: Wegzug während Antragstellung

Ich würde an deiner Stelle, dass den Erlaubnisantrag zur nun zuständigen Behörde übermitteln. Ich gehe immer davon aus, dass die Erlaubnis zum Zeitpunkt der Erteilung rechtmäßig sein muss. Die Erlaubnis wäre zwar nicht nichtig, allerdings würde ich das Risiko eines solchen "Verfahrensfehlers" nicht eingehen.

--> ich würde mich nie darum schlagen, wenn ich nicht (mehr) zuständig bin Augenzwinkern

Viele Grüße
SteWin


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