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Geschrieben von Wallow, Steffi am 23.03.2021 um 11:23:

  Heil- und Hilfsmittel

Hallo in die Runde,
stellt die Abgabe von Kompressionsstrümpfen und Abrechnung der ärztlich ausgestellten Rezepte und Abrechnung dieser mit der Krankenkasse ein Gewerbe da?
Meiner Meinung nach würde ich es keiner gewerblichen Tätigkeit zuordnen bin mir aber nicht sicher.



Geschrieben von Roesje am 26.03.2021 um 10:48:

 

Moin

Vom Grundsatz her immer erst mal Ja (selbständige, dauerhafte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht).

Die Frage ist, warum es denn kein Gewerbe sein sollte?

Greift in irgendeiner Form § 6 GewO (z.B. weil die Abgabe von Kompressionsstrümpfen als Annex-Tätigkeit zu einem Heil- oder Heilhilfsberuf i.S.d. § 6 erfolgt) oder könnte es sich um einen freien Beruf handeln (Dienstleistung höherer Art/höhere Bildung)?

Um das prüfen zu können, müsste man jetzt mehr wissen über die Tätigkeit und wie sie konkret ausgeübt wird.



Geschrieben von Wallow, Steffi am 26.03.2021 um 11:01:

 

Guten Morgen,
erstmal vielen Dank für die Rückinformation. Nähere Informationen über die Ausübung dieser Tätigkeiten liegen vorerst nicht vor. Ich fand den Umstand, dass die Abgabe nur auf Rezept erfolgt, für mich erstmal klärungsbedürftig.


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