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Geschrieben von Asellus am 17.03.2021 um 18:05:

  Erlöschen der Erlaubnis § 8 GastG

Moin Moin

Gerade geht durch einige Medien und bei Facebook die Behauptung herum, dass wegen der hoheitlich angeordneten Schließungsverfügungen bei Gaststätten, Diskotheken, Bars etc die Erlaubnisse wegen § 8 GastG nach einem Jahr angeordneter Schließung gem. CoronaVO erlöschen würden, wenn sie nicht antragsgemäß verlängert würden. § 8 GastG

Ich halte diese Meldungen für falsch:

Wenn man in die juristische Dogmatik des § 8 GastG eingeht, ist es doch schon zweifelhaft, ob das Kriterium "nicht ausgeübt hat" überhaupt greift. Jeder Gastwirt hält sein Lokal vor, bezahlt Miete, bezahlt weiter Angestellte, verkauft vielleicht sogar außer Haus, da liegt ein Betrieb doch nicht still im Sinne des Gesetzes. Außerdem setzt die Zahlung von Beihilfen gerade die Existenz der Gaststätte voraus!

Was für ein Widersinn! Gemeint ist doch, dass die Erlaubnis nicht in Anspruch genommen wird, oder das Gewerbe abgemeldet wird etc. Das ist doch in den Coronafällen gerade nicht der Fall.

Eine solche Erlaubnis ist ein Wirtschaftsgut, das sogar sehr teuer verkauft werden kann, und ist vom Grundgesetz geschütztes Eigentum, das sich im Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes verwirklicht.

Gibt es hier jemanden, der mehr darüber weiß oder als Praktiker bessere Kenntnisse hat.

Danke



Geschrieben von Bendino am 17.03.2021 um 18:31:

  RE: Erlöschen der Erlaubnis § 8 GastG

Für Berlin lässt sich das dementieren. Die Bezirke regeln das per Allgemeinverfügung, dass die Jahresfrist bis 31.07.2022 verlängert wird.

Bsp:
https://www.berlin.de/ba-pankow/aktuelles/hinweise/artikel.1059639.php



Geschrieben von Asellus am 17.03.2021 um 18:47:

 

Lieber Bendino

Herzlichen Dank für die Info.



Geschrieben von SteBa am 18.03.2021 um 07:31:

 



In Ba-Wü und NRW gibt es ebenfalls Bestrebungen, die Verlängerungen per Allgemeinverfügung zu regeln.

Viele Grüße

SteBa



Geschrieben von Asellus am 18.03.2021 um 14:01:

 

Herzlichen Dank für die Info



Geschrieben von Rheinhesse am 18.03.2021 um 17:24:

 

Moin aus Rheinhessen,

nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder aus RLP. Die hiesige obere Landesbehörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (kurz: ADD) hat eine Allgemeinverfügung erlassen und alle betroffenen Erlaubnisse bis 18.März 2022 verlängert.

Allgemeinverfügung § 8 GastG - RLP



Geschrieben von Asellus am 18.03.2021 um 17:28:

 

Vielen Dank nach Rheinhessen


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