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Geschrieben von Silver Surfer am 11.03.2021 um 12:16:

  Angemeldet, aber nicht in Betrieb

habe jetzt 55 min gesucht und keinen ähnlichen Beitrag gefunden. Falls Thema schon behandelt, dann bitte link.

Eine Person hat Gewerbe "Eisdiele" vor 2,5 Jahren in unserem Meldebezirk angemeldet. Diese Betriebsstätte war nie geöffnet. Die Tätigkeit wurde nie aufgenommen. Ich war locker 2 mal im Außendienst. Alles noch Baustelle.

Die Gewerbetreibende gibt zu, dass noch Baustelle sei. Ihr Mann sei erkrankt.
Sie werde es noch eröffnen, sobald ihr Mann gesund wird.

Lesen Fakt ist, dass kein Betrieb besteht. Dass keine Einnahmen erzielt werden. Ich meine, dass Sie abmelden muss. Sie kann ja wieder anmelden, wenn ihr Mann wieder gesund ist.

Wie seht ihr das? Gibt es einen § oder Kommentierung dazu? Danke



Geschrieben von Roesje am 11.03.2021 um 12:47:

 

Aus § 14 GewO ergibt sich eigentlich schon alles.

Es lag offenbar nie eine Anzeigepflicht vor, da eine gewerbliche Tätigkeit nie begonnen wurde.

Wenn dies durch örtl. Ermittlungen entspr. ermittelt ist, würde ich den "Gewerbetreibenden" zur Abmeldung auffordern.

Kommt er der Pflicht nicht nach, sehe ich hier sogar den Abs. 3 als erfüllt an > Abmeldung v.A.w. (natürlich rückwirkend zum "Betriebsbeginn").

Weiter sehe ich den TB § 146 Abs. 2 Nr. 2b GewO als erfüllt an und würde noch ein OWI-Verfahren eröffnen, da die Anmeldung offenbar nicht richtig abgegeben wurde.


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